Die IS-Rückkehrerin Leonora M. aus Sachsen-Anhalt ist aus der Untersuchungshaft entlassen worden.
Frauen und Kinder warten in syrischem Lager Al-Hol auf ihre Entlassung
Frauen und Kinder warten in syrischem Lager Al-Hol auf ihre Entlassung - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ermittlungen gegen 21-jährige Leonora M. laufen aber weiter.

Der Haftbefehl wurde am Freitag ausser Vollzug gesetzt, wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sagte. Die 21-Jährige aus Sangerhausen war am 20. Dezember direkt nach der Rückkehr aus Syrien in Frankfurt am Main festgenommen worden. Die Bundesregierung hatte sie zusammen mit zwei anderen Frauen und zwölf Kindern aus einem Gefangenenlager geholt.

Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof entschied zwar, M. vorläufig auf freien Fuss zu setzen. Die Ermittlungen gegen sie laufen allerdings weiter, der Haftbefehl wird aufrecht erhalten. Ob es zu einer Anklage und einem Prozess gegen die Sachsen-Anhalterin kommt, wird nach dem Ende der Ermittlungen entschieden.

M. war schon als 15-Jährige nach Syrien gereist, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschliessen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurde sie dort Drittfrau eines IS-Geheimdienstmitarbeiters. Der Mann habe eine gefangene Jesidin als Sklavin gekauft und weiterverkauft.

M. soll ihn bei seinen Aktivitäten unterstützt haben. Ermittelt wird wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

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