Haftstrafen in Prozess gegen rechte Terroristen in Deutschland

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Deutschland,

Im Prozess gegen sieben Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle» hat ein Gericht in Hamburg Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verhängt.

Die Angeklagten sitzen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude zu Beginn eines weiteren Prozesstags im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle». Foto: C...
Die Angeklagten sitzen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude zu Beginn eines weiteren Prozesstags im Prozess gegen die rechtsextreme Terrorgruppe «Letzte Verteidigungswelle». Foto: C... - Keystone/dpa/Christian Charisius

Die Schuldsprüche gegen die Angeklagten, die zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, wurden neben Mitgliedschaft beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung gefällt.

Die Verurteilungen am das Hanseatischen Oberlandesgericht ergingen nach Jugendstrafrecht. Die Strafe für den jüngsten Angeklagten, anderthalb Jahre Haft, wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Öffentlichkeit war von Verhandlung ausgeschlossen

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Ausserdem sollen Mitglieder sogenanntes «Pädo-Hunting» – also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten – gemacht haben.

Aufgrund des jungen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März bis zur Urteilsverkündung vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.

Noch immer sind vier der Verurteilten minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Drei Verurteilte sind heute 17, zwei 19 und zwei 22 Jahre alt. Das Urteil ist bislan nicht rechtskräftig.

Brandanschläge auf Kulturhaus und Asylunterkunft

Bei einem Brandanschlag der Gruppe auf ein Kulturhaus in Altdöbern im östlichen Bundesland Brandenburg waren im Oktober 2024 die dort lebenden Menschen laut Anklage nur durch Zufall nicht verletzt worden. Das Haus brannte vollständig aus.

Bei einem Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln in Thüringen versuchten zwei Mitglieder der Gruppe im Januar vergangenen Jahres vergeblich, das Gebäude mittels Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade der Unterkunft hinterliessen sie unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie «Ausländer raus».

Drei Mitglieder der Gruppe planten laut Anklage einen Brandanschlag mit sogenannten Kugelbomben auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg, der aber offenbar aufgrund von Hinweisen eines Reporterteams von «Stern» und RTL verhindert werden konnte.

Ermittlungsverfahren gegen weitere Mitglieder der Gruppe

Fünf der Angeklagten waren nach grossangelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere sassen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft – Deutschlands oberste Anklagebehörde – bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen.

Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmassliche Mitglieder der «Letzten Verteidigungswelle» verhaftet worden.

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