Sechs kamerunische Präsidenten-Leibwächter wurden wegen Belästigung eines Journalisten zu bedingten Geldstrafen verurteilt.
Paul Biya
Kameruns Präsident Paul Biya und seine Frau. (Archivbild) - Keystone

Sechs Leibwächter des kamerunischen Präsidenten Paul Biya sind von der Genfer Berufungs- und Revisionskammer wegen Belästigung eines Journalisten zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Das Gericht bestätigte damit die Urteile der Vorinstanz.

Robert Assaël, der Anwalt eines der Sicherheitsbeamten, bestätigte am Montag auf Anfrage einen entsprechenden Bericht der Genfer Tageszeitung «Tribune de Genève». Die vom Berufungsgericht ausgesprochenen Strafen seien mit einer Ausnahme dieselben, die vom Genfer Polizeigericht verhängt worden seien. In der ersten Instanz hatten die Leibwächter Geldstrafen auf Bewährung erhalten. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt und war bis zum Bundesgericht weitergezogen worden.

Keine Immunität für Leibwächter

Die Leibwächter des kamerunischen Präsidenten hatten argumentiert, dass sie Immunität genössen. Die Richter wiesen diese Ansicht zurück, da sie angesichts der Umstände der Meinung waren, dass die Beamten an jenem Tag nicht für die Sicherheit von Biya gehandelt hatten.

Der Reporter des Westschweizer Radios und Fernsehens RTS war 2019 vor dem Hotel Intercontinental, in dem Biya logierte, tätlich angegriffen und beim Eingreifen der Leibwächter leicht verletzt worden, während ihm seine Berufsausrüstung und einige persönliche Gegenstände abgenommen wurden. Der Journalist hatte über eine Kundgebung von kamerunischen Oppositionellen vor Biyas Hotel in Genf berichtet.

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