Frühere Lehrerin verliert Pension wegen Verbreitung von Reichsbürgerideen

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Deutschland,

Einer ehemaligen Lehrerin, die den Ideen der sogenannten Reichsbürgerbewegung anhängt und deren verfassungswidriges Gedankengut verbreitet, darf die Pension aberkannt werden.

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Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Urteil von Oberverwaltungsgericht Koblenz - Verstoss gegen Verfassungstreue.

Das entschied das Oberverwaltungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz in Koblenz nach Angaben vom Mittwoch. Die Beamtin habe damit gegen ihre auch über das aktive Dienstverhältnis hinausgehende Pflicht zu Verfassungstreue verstossen, begründeten die Richter ihren Beschluss.

Nach Gerichtsangaben war die Lehrerin bereits 2006 in den Ruhestand gegangen. Etwa zehn Jahre später, also um das Jahr 2016, gab sie sich demnach in zwei selbstgeschriebenen Büchern sowie in Schreiben an Behörden als Reichsbürgerin zu erkennen. Das Land reichte eine Disziplinarklage ein, um der Beamtin ihre Pension abzuerkennen. Das Verwaltungsgericht Trier gab dem Land Recht, die dagegen gerichtete Beschwerde der Beklagten lehnte das Oberverwaltungsgericht nun ab.

In den Äusserungen der früheren Lehrerin komme «geradezu eine Verachtung für den deutschen Staat und seine Institutionen zum Ausdruck», erklärte das Gericht. Die deutsche Verfassungsordnung bezeichne sie darin als «ungültig», die Bundesrepublik als einen «Scheinstaat». Sie verstosse in schwerwiegender Weise gegen ihre Treuepflicht zur deutschen Verfassung, die ein Grundpfeiler des Berufsbeamtentums sei, hiess es.

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