Franzosen zahlen nicht – Genf bleibt auf 20 Mio.-Rechnung sitzen
Der G7-Gipfel in Evian verursachte in Genf Sicherheitskosten von 31,6 Millionen Franken. Eine Einigung mit Frankreich kam nicht zustande.

Das Wichtigste in Kürze
- Frankreich beteiligt sich nicht an Genfs Anti-G7-Sicherheitskosten.
- Die Demonstration verursachte Kosten von über 30 Millionen Franken.
- Rund 20 Millionen trägt Genf, etwa 12 Millionen übernimmt der Bund.
Der Bundesrat hat sich mit Frankreich nicht über eine Beteiligung an den durch die Anti-G7-Demonstration verursachten Sicherheitskosten einigen können.
Genf hatte um französische Unterstützung gebeten, da sich die Kosten im Zusammenhang mit der Demonstration auf über 30 Millionen Franken beliefen.
G7-Demonstration kostet über 30 Millionen
Am Rande des G7-Gipfels im Juni in Evian (F) musste in Genf ein grosses Sicherheitsdispositiv eingerichtet werden.
Im Juli bezifferte die Genfer Staatsrätin Carole-Anne Kast die Kosten auf 31,6 Millionen Franken. Von diesem Betrag gingen rund 20 Millionen zu Lasten des Kantons.
Rund 12 Millionen Franken gingen zulasten des Bundes, wie die Landesregierung am Mittwoch in der Antwort auf eine Interpellation von Ständerätin Johanna Gapany (FDP/FR) mitteilte.
Bund beteiligt sich an Sicherheitskosten
Im April hatte er beschlossen, sich mit 80 Prozent an den Sicherheitskosten zu beteiligen, die den Kantonen Genf, Waadt und Wallis oblagen.
Die Unterstützung durch Armee, Zoll oder Nachrichtendienste konnte im Rahmen der bestehenden Budgets geleistet werden.
Der Bundesrat erinnerte weiter daran, dass die Schweiz Frankreich seit Beginn der Gespräche im Sommer 2025 regelmässig aufgefordert habe, seine Verantwortung als Gastland des Gipfels auch in finanzieller Hinsicht wahrzunehmen.
Schweiz fordert Vergütung durch Frankreich
Paris hatte nach dem G8-Gipfel 2003, der ebenfalls in Evian stattfand und auch in Genf zu Ausschreitungen und Sachschäden geführt hatte, einen grossen Teil der Kosten übernommen.
«Leistungen, die von der Schweiz zugunsten der Organisation einer Veranstaltung eines anderen Landes erbracht werden, müssten vergütet werden», hielt der Bundesrat grundsätzlich fest.
Allerdings müsse «jede Situation im Hinblick auf ihren besonderen Kontext, die anwendbaren internationalen Verpflichtungen sowie die eigenen sicherheits- und aussenpolitischen Interessen der Schweiz beurteilt werden».











