Seitdem die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai vergangenen Jahres EU-weit in Kraft getreten ist, sind bei den zuständigen Behörden knapp 150.000 Beschwerden über Verstösse gegen den neuen Datenschutzstandard eingegangen.
Seit Mai 2018 gelten europaweite Vorgaben für Datenspeicherung
Seit Mai 2018 gelten europaweite Vorgaben für Datenspeicherung - dpa/AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorgaben der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung gelten seit einem Jahr.
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Die meisten Beschwerden beträfen Werbeanrufe oder - mails sowie die Installation von Videoüberwachungssystemen, erklärte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel. Bussgelder wurden demnach in weitaus weniger Fällen verhängt.

Zu der mit Abstand höchsten Strafe wurde der Internetriese Google in Frankreich verdonnert: 50 Millionen Euro soll der US-Konzern wegen intransparenter Verwendung von Nutzerdaten unter anderem zu Werbezwecken zahlen. Theoretisch können Datenschutzbehörden auf Basis der DSGVO Bussgelder in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens zu verhängen.

In Deutschland wurde etwa das soziale Netzwerk Knuddels.de mit einem Bussgeld von 20.000 Euro belegt, weil es die Daten seiner Nutzer nicht ausreichend gesichert hatte. In Österreich soll ein Sportwettbüro gut 5000 Euro Strafe wegen unrechtmässiger Videoüberwachung zahlen. Auf Malta war eine Regionalbehörde ihrer Pflicht zum Schutz der Daten ihrer Bürger nicht ausreichend nachgekommen und soll deshalb 5000 Euro zahlen.

Die EU-Kommission wertet allgemein als Erfolg, dass das Thema Datenschutz durch die DSGVO an Aufmerksamkeit gewonnen hat: «Das Bewusstsein der Menschen steigt», erklärten Kommissionsvize Andrus Ansip und Justizkommissarin Vera Jourova. Fast sechs von zehn Menschen wüssten nun, dass es in ihrem Land eine Datenschutzbehörde gibt. 2015 sei dies nur vier von zehn Bürgern bewusst gewesen.

Als EU-Verordnung gilt die DSGVO seit dem 25. Mai 2018 EU-weit und musste nicht erst auf nationaler Ebene gesetzlich umgesetzt werden. Die Anwendung der Bestimmungen obliegt aber den nationalen Behörden. «Unsere zentrale Priorität für die kommenden Monate ist es, für eine ordnungsgemässe und gleiche Umsetzung in den Mitgliedstaaten zu sorgen», kündigten die Vertreter der Brüsseler Behörde an.

«Auch jenseits von Europa haben die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung Strahlkraft», fügten Ansip und Jourova hinzu. Etwa in Chile, Japan, Brasilien, Südkorea, Argentinien und Kenia werde derzeit an neuen Datenschutzvorschriften gearbeitet.

Die neuen Datenschutzregeln machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekommen mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Kritiker hatten im Voraus vor einer Abmahnwelle gewarnt. Diese ist dem Deutschen Anwaltverein zufolge jedoch ausgeblieben.

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