EU-Kommission will bezahlte Praktika zum Standard machen

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Belgien,

Bezahlte Praktika sollen einem Vorschlag der EU-Kommission zufolge zum Standard werden.

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EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. - keystone

«Praktika können eine grossartige erste Arbeitserfahrung für junge Menschen sein. Aber sie müssen von guter Qualität sein, mit einem klaren Lernanteil und sie müssen bezahlt werden», teilte EU-Arbeitskommissar Nicolas Schmit am Mittwoch mit.

Die Behörde schlug ein neues EU-Gesetz unter anderem mit dem Ziel vor, dass Praktikanten und reguläre Arbeitnehmer mit Blick auf Arbeitsbedingungen, einschliesslich des Gehalts, gleich behandelt werden. Nach Angaben der Kommission gab es 2019 mehr als drei Millionen Praktikantinnen und Praktikanten in der EU, von denen rund die Hälfte nicht bezahlt worden sei. Aktuellere Daten seien nicht verfügbar, hiess es.

Ausnahmen sollen aber möglich sein, wenn «objektive Gründe» dafür sprechen, Praktikantinnen und Praktikanten anders als andere Arbeitnehmende zu bezahlen. Dies kann den Angaben zufolge etwa der Fall sein, wenn die Aufgaben von Praktikantinnen und Praktikanten mit weniger Verantwortung oder weniger Arbeitsintensität verbunden sind.

Praktika sollen keine regulären Arbeitsplätze ersetzen

Es soll auch sichergestellt werden, dass durch Praktika keine regulären Arbeitsplätze ersetzt beziehungsweise verschleiert werden. Unternehmen sollen zudem aktiv mitteilen, wie viele Praktika sie anbieten, wie lang diese dauern und wie die Arbeitsbedingungen sind.

Dem europäischen Gewerkschaftsbund ETUC ist die vorgeschlagene Richtlinie nicht scharf genug. Unbezahlte Praktika würden begabte junge Menschen aus der Arbeiterklasse von vielen Berufen ausschliessen, weil sie es sich nicht leisten könnten, umsonst zu arbeiten.

«Die heute vorgeschlagene Richtlinie trägt wenig dazu bei, diesen Skandal zu beheben», so Tea Jarc vom ETUC. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen nun jeweils eine Position zu den Vorschlägen finden und gemeinsam einen Kompromiss aushandeln. Danach kann das geplante Gesetz in Kraft treten.

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