Neutralitätsinitiative: Ständeratskommission sagt Nein!

Keystone-SDA
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Bern,

Die APK des Ständerats lehnt die Neutralitätsinitiative klar ab – dauerhafte bewaffnete Neutralität und ein Sanktionsverbot sollen nicht in die Verfassung.

Neutralität Neutralitätsinitiative Blocher SVP
Die «immerwährende, bewaffnete Neutralität» soll in der Bundesverfassung verankert werden – das verlangt die «Neutralitätsinitiative», die heute eingereicht wurde. - Nau.ch / Nico Leuthold

Die dauerhafte bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Sanktionsverbot sollen nicht in der Verfassung stehen. Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) lehnt die Neutralitätsinitiative deutlich ab.

Die APK-S beantragt dem Ständerat mit neun zu drei Stimmen bei einer Enthaltung, die Neutralitätsinitiative ohne direkten Gegenentwurf zur Ablehnung zu empfehlen, wie aus einer Mitteilung der Kommission vom Dienstag hervorgeht. Ein Antrag auf einen direkten Gegenentwurf wurde mit sieben zu sechs Stimmen knapp abgelehnt.

Die Mehrheit halte es nicht für notwendig, die Neutralitätspraxis zu ändern. Eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben sei überaus wichtig, insbesondere im aktuellen internationalen Kontext.

Mehrheit gegen Änderungen

In den Augen der Mehrheit käme die Annahme der Initiative einer Abkehr von der flexiblen Handhabe der Neutralität gleich, die für die Wahrung der Schweizer Interessen zentral sei und sich bewährt habe. Für die Mehrheit der Kommission ist die seit 175 Jahren geltende Neutralitätspraxis kein Selbstzweck, sondern ein aussenpolitisches Instrument.

Die Minderheit, die die Annahme der Initiative unterstützte, halte es dagegen für notwendig. Die Neutralität in der Verfassung zu definieren, da es für die Neutralität so eine klarere und stabilere Rechtsgrundlage gäbe und die Schweiz damit aussenpolitisch verlässlicher wäre.

Minderheit fordert Klarheit

In den Augen der Minderheit, die sich für einen direkten Gegenentwurf ausgesprochen hat, sollte die Neutralität in der Verfassung definiert werden, weil so einerseits die Bevölkerung die Möglichkeit hätte, differenziert über eine Fassung abzustimmen, die der aktuellen Praxis entspreche. Andererseits könne das Parlament damit zeigen, dass es dem Initiativanliegen Rechnung trage.

Mit der Ablehnung der Neutralitätsinitiative folgt die APK-S der Empfehlung des Bundesrats an das Parlament. Auch die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) hatte Mitte Februar die Volksinitiative klar abgelehnt.

Die von Pro Schweiz und SVP-Exponenten eingereichte Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität (Neutralitätsinitiative)» verlangt, die immerwährende bewaffnete Neutralität und ein weitgehendes Sanktionsverbot in die Verfassung zu schreiben.

Kommentare

User #2806 (nicht angemeldet)

Logisch will der Nationalrat das nicht. NAU, wie wäre es mal mit einer Reportage welche National/Ständeräte in welchen Firmen im Verwaltungsrat hocken und dort abkassieren? Interessenkonflikte mit den Bürgern um die eigenen Taschen zu füllen.

User #1200 (nicht angemeldet)

Dieses Kommissionönli bilden wenn es nicht passt muss aufhören. Andernfalls sind Abstimmungen wirklich nur Folklore.

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