Etappensieg für Pentagon im Rechtsstreit mit «New York Times»

Keystone-SDA
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USA,

Im Rechtsstreit mit der «New York Times» um Zugangsbeschränkungen für Journalistinnen und Journalisten im US-Verteidigungsministerium hat das Pentagon einen Zwischensieg errungen. Ein Berufungsgericht erlaubte dem Ministerium, in seinem Gebäude vorerst eine Regelung durchzusetzen, der zufolge sich die Reporter dort nur in Begleitung eines Pentagonmitarbeiters bewegen dürfen. Eine endgültige Entscheidung in der Sache steht allerdings noch aus.

ARCHIV - Verschiedene Ausgaben der Zeitung «New York Times» liegen auf einem Tisch. Foto: Ole Spata/dpa/Archivbild
ARCHIV - Verschiedene Ausgaben der Zeitung «New York Times» liegen auf einem Tisch. Foto: Ole Spata/dpa/Archivbild - Keystone/dpa/Ole Spata

Das Berufungsgericht setzte nun zunächst die Anordnung einer unteren Instanz ausser Kraft, die das Pentagon zuvor während des laufenden Verfahrens davon abgehalten hatte, die Regel umzusetzen. Der Richter hatte diese Entscheidung vor ein paar Wochen mit der Bedeutung einer freien Presse und einer informierten Bevölkerung begründet.

Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung nun mit grossen Erfolgschancen, die es dem Pentagon in dem Fall für seine Argumentation einräumte. Dieses habe argumentiert, dass die allgemeine Begleitpflicht keine unrechtmässige Vergeltungsmassnahme im Sinne des Ersten Verfassungszusatzes darstelle. Ferner habe die «New York Times» nicht dargelegt, dass sie im Vergleich zu anderen ebenfalls betroffenen Reportern besonders stark benachteiligt werde oder dies ihre Berichterstattung beeinträchtige. Der erste Zusatzartikel zur US-Verfassung garantiert unter anderem die Pressefreiheit.

Pentagonsprecher Sean Parnell begrüsste die Entscheidung. «Diese Begleitregelung ist eine vernünftige Sicherheitsmassnahme, die darauf abzielt, geheime Informationen zur nationalen Verteidigung zu schützen», schrieb er auf der Plattform X. Seit der Einführung der Regelung hätte das Ministerium einen deutlichen Rückgang «nicht genehmigter Enthüllungen» verzeichnet. Diese hätten das Leben von Amerikanerinnen und Amerikaner, Soldaten und Verbündeten zuvor gefährdet, behauptete er.

Ein Sprecher der «New York Times» wiederum äusserte sich in einem Statement enttäuscht über die vorläufige Entscheidung. Man begrüsse aber, dass das Gericht beschlossen habe, den Fall in einem beschleunigten Verfahren zu behandeln, teilte er auf Anfrage mit.

Im vergangenen Herbst hatte das Pentagon neue Richtlinien für Journalistinnen und Journalisten eingeführt. Diese sahen vor, dass Medienvertreter keine Informationen über das Pentagon ohne Genehmigung des Ministeriums veröffentlichen dürfen – andernfalls drohte der Entzug ihrer Akkreditierung. Berichterstatter, die dem nicht zustimmten, mussten ihre Ausweise abgeben und ihre Arbeitsplätze räumen. Nahezu alle grossen US-Medienhäuser weigerten sich, den 21-seitigen Regelkatalog zu unterzeichnen.

Die «New York Times» klagte erfolgreich gegen die Richtlinien, woraufhin das Pentagon mit neuen Regeln konterte: Dazu gehörte auch die nun verhandelte Begleitpflicht durch Personal des Ministeriums.

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