Seit gut einem Jahr können sich bestimmte Ausländer einfacher einbürgern lassen. 309 Personen machten seither Gebrauch von der erleichterte Einbürgerung.
Erleichterte Einbürgerung
Seit 2018 wird bestimmtem Ausländer die Einbürgerung erleichtert. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • 309 Jugendliche der 3. Generation machten Nutzen von der erleichterten Einbürgerung.
  • Die meisten Anträge stammen von Staatsangehörigen aus Italien, Türkei, Kosovo und Spanien.

Seit dem 15. Februar 2018 können sich Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern bereits in der Schweiz gelebt haben, erleichtert einbürgern lassen.

Im ersten Jahr wurden 1065 Gesuche eingereicht und 309 Personen erhielten über diesen Weg die Staatsbürgerschaft. Dies teilte die Eidgenössische Migrationskommission (EKM) heute Dienstag mit.

Rund 3'000 Personen haben Interesse an der Einbürgerung

Rund 3'000 der 25'000 jungen Ausländern, die zur dritten Generation zählen, hätte Interesse an der Einbürgerung.

Von den 1065 Anträgen entfallen knapp 80 Prozent auf Staatsangehörige aus vier Ländern: Italien, Türkei, Kosovo und Spanien. 55 Prozent der Gesuche wurden von EU/Efta-Staatsangehörigen gestellt, bei den Eingebürgerten entfielen 72 Prozent auf EU/Efta-Staatsangehörige.

Schulnachweis erwies sich als «Stolperstein»

Der Bericht zeigt, dass viele nicht nachweisen konnten, dass ein Elternteil fünf Jahre die Schule in der Schweiz besucht hatte. Der Nachweis habe sich als «Stolperstein» erwiesen, schreibt die EKM in der Medienmitteilung und beleuchtet die damalige Einwanderungsrealität.

Viele Grosseltern der dritten Ausländergeneration hätten während Jahren als Saisonniers in der Schweiz gearbeitet. Der Familiennachzug sei erst möglich geworden, nachdem die Saisonbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung umgewandelt worden sei.

Folglich zeige sich auch, dass viele Eltern der Betroffenen als Jugendliche in die Schweiz gekommen seien. Sie hätten nur noch wenige Jahre die obligatorische Schule besucht, jedoch eine Berufsbildung angehängt.

EKM will Beruf als Nachweis der Integration

Die Anforderungen zur erleichterten Einbürgerung seien offensichtlich nicht optimal auf diese Einwanderungsgenerationen ausgerichtet. Das stellt die EKM fest. Sie empfiehlt aufgrund dieser Erkenntnis, die Berufsbildung bei den Eltern als Nachweis der Integration ebenfalls zu berücksichtigen. Weiter wird empfohlen die entsprechenden Gesetzesbestimmungen anzupassen.

Der EKM sei es ein grosses Anliegen, das Verfahren transparenter und einfacher zu gestalten. Sie will betroffene Personen ermutigen, vermehrt von ihrem neuen Recht Gebrauch zu machen. Sie erachte es daher als wichtig, dass Gemeinden und Kantone einen aktiven Beitrag bei der Verbreitung der Informationen leisten.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Kosovo-Konflikt