Die Schweiz strebt zum ersten Mal in ihrer Geschichte einen Sitz im Uno-Sicherheitsrat an. In rund einem Monat am 9. Juni entscheidet darüber die Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York. Das Wichtigste zum mächtigsten politischen Gremium der Welt in Kürze:
UN-Sicherheitsrat
Eine Sitzung des UN-Sicherheitsrates. - dpa
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • AUFGABEN: Die Uno-Generalversammlung hat dem Sicherheitsrat die «Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit» übertragen.

Während die Beschlüsse der Uno-Generalversammlung nicht bindend sind, hat der Rat die Macht, Resolutionen zu beschliessen, an die sich alle Uno-Mitglieder halten müssen. Gemäss Uno-Charta soll das Gremium mindestens alle 14 Tage zusammen treffen. Da sich die Mandate und Friedensmissionen aber oft über Jahrzehnte hinziehen und neue Resolutionen dazukommen, finden heutzutage fast täglich Sitzungen statt - oft zu mehreren Themen. Dabei geht es nicht nur um kriegerische Konflikte. Da der Klimawandel und Energiekrisen zusehends als Bedrohung der internationalen Sicherheit angesehen werden, beschäftigt sich der Rat vermehrt mit Themen der Nachhaltigkeit. Hier sieht die Schweiz einen wichtigen Ansatzpunkt ihrer Mitgliedschaft.

VERPFLICHTUNGEN: Der Schweiz erwächst mit der Mitgliedschaft im Sicherheit Mehrarbeit, gleichzeitig kann sie ihr Netzwerk und direkte Kontakte mit den grossen Mächten ausbauen. Sie kann Lösungsvorschläge leichter einbringen als als Nicht-Mitglied. Zusätzliche Verpflichtungen geht die Schweiz nicht ein. An die Beschlüsse des Rates müssen sich alle Uno-Staaten halten, nicht nur die Ratsmitglieder.

MILITÄREINSÄTZE: Kapitel VII der Uno-Charta beschreibt die Schritte, die eingeleitet werden, wenn der Sicherheitsrat eine Bedrohung des Weltfriedens feststellt. Wenn alle gewaltlosen Massnahmen – wie etwa Sanktionen – ausgeschöpft sind, ist der Rat auch dazu berechtigt Luft-, See- oder Landstreitkräfte zur Wahrung des Friedens einzusetzen. Dafür kann er auch auf Streitkräfte zurückgreifen, die von willigen Uno-Mitgliedstaaten gestellt werden. Die Schweiz kann nicht gezwungen werden, Truppen zu stellen.

NEUTRALITÄT: Die Schweiz geniesst bei den Vereinten Nationen hohe Glaubwürdigkeit. Ihre Vorstösse werden in der Regel breit unterstützt. Gleichgesinnte Staaten erwarten, dass sich das Land nach 20 Jahren der Mitgliedschaft in der Organisation auch im Sicherheitsrat engagiert. Vor ihr waren bereits andere neutrale und bündnisfreie Staaten im Gremium dabei, wie etwa Österreich, Schweden und Irland. Bei Abstimmungen kann sich die Schweiz enthalten, sollte sie sich in ihrer Neutralität bedroht fühlen.

INNENPOLITIK: Die Kandidatur der Schweiz für den Uno-Sicherheitsrat ist innenpolitisch umstritten. Die SVP etwa lehnt sie ab. Da der Rat über Krieg und Frieden entscheide, könne ein Mitglied nicht neutral bleiben, argumentieren die Gegner. Die Schweiz werde durch die Mitgliedschaft im prominenten Rat dem Druck von Grossmächten ausgeliefert, unter dem sie leicht «einzuknicken» drohe. Die Schweiz geriet immer wieder auch ausserhalb der Uno unter Druck – in den letzten 25 Jahren etwa in Rechtsstreitigkeiten mit den USA wegen Vermögens- und Steuerfragen, oder jüngst im Ukraine-Konflikt mit Russland.

RUSSLAND: Wohl wird die Schweiz bei der Wahl am 9. Juni in der Uno-Generalversammlung die Stimme Russlands nicht erhalten - dies aber nicht, weil sie etwa Uno-Sanktionen gegen die russische Invasion der Ukraine befolgt hätte, sondern weil sie sich den EU-Massnahmen angeschlossen hat und für Moskau deshalb als «feindlicher Staat» gilt.

VETOMÄCHTE: Die fünf ständigen Ratsmitglieder sind die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges Frankreich, Grossbritannien, Russland, die USA und China. Diese Staaten besitzen ein Vetorecht, mit dem jede Resolution gestoppt werden kann. Während Frankreich und Grossbritannien ihr Veto selten einsetzen, blockieren China und Russland den Rat oft. Aber auch die USA greifen gerne zum Veto. Seit Neustem sind die Vetomächte per Resolution der Generalversammlung angehalten, ihren Entscheid für ein Veto der Vollversammlung zu erklären.

SITZVERTEILUNG: Der Sicherheitsrat der Uno besteht aus 15 Nationen. Zehn Staaten sind nicht-ständige Mitglieder und nehmen nur für zwei Jahre im Rat Einsitz. Die Uno ist in fünf regionale Gruppen aufgeteilt. Jede Gruppe stellt zwei nicht-ständige Ratsmitglieder. In der Gruppe der «westeuropäischen und anderen Ländern» bewerben sich die Schweiz und Malta für die beiden Sitze – Gegenkandidaten gibt es keine.

PERSONAL: Die Nationen werden im Sicherheitsrat normalerweise durch die jeweiligen Uno-Botschafterinnen und -botschafter in New York vertreten. Für die Schweiz ist dies Pascale Bäriswyl, ehemalige Staatssekretärin im Aussendepartement. Sie kennt die Funktionsweise des Rates aus ihrer Zeit als Leiterin des politischen Teams der Schweizer Mission bei den Vereinten Nationen in New York von 2008 bis 2013. In speziellen Sondersitzungen übernehmen manchmal die Aussenminister die Vertretung. In Erinnerung ist etwa der Auftritt 2003 des damaligen US-Aussenministers Colin Powell, um für einen Uno-Einsatz im Irak zu werben. Unvergessen ist auch die Blockade eines Eingriffes der Uno in Syrien durch den russischen Aussenminister Sergej Lawrow 2012.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Ukraine KriegKlimawandelKriegStaatSVPEU