Bundesrat will das Sexualstrafrecht nicht revidieren

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    Bern,

    Amnesty International fordert ein Gesetz, das Sex ohne Einwilligung als Vergewaltigung verankert. Doch der Bundesrat stellt sich dagegen.

    Gewalt gegen Frauen
    Gestellte Szene zum Thema «Gewalt gegen Frauen» – soll Sex ohne ausdrückliches Einverständnis als Vergewaltigung gelten? Der Bundesrat ist dagegen. (Symbolbild) - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Petition will Sex ohne Einwilligung als Vergewaltigung verankern.
    • Der Bundesrat will das Sexualstrafrecht aber nicht revidieren.

    Sex ohne Einwilligung soll als Vergewaltigung gelten: Das fordert Amnesty International mit einer Petition, die von Strafrechtsexperten unterstützt wird. Der Bundesrat stellt sich dagegen. Er hält eine Reform nicht für angezeigt.

    Das schreibt der Bundesrat in seiner heute Donnerstag veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation der Waadtländer FDP-Nationalrätin Isabelle Moret. Diese erinnert an den Aufruf von 22 Strafrechtsprofessorinnen und -professoren im «Tages-Anzeiger» von Anfang Juni.

    Die Unterzeichnenden schlossen sich der Petition von Amnesty International an. Namentlich sprachen sie sich dafür aus, dass Geschlechtsverkehr ohne Einwilligung als Vergewaltigung bestraft wird.

    Gegenwehr nötig

    Heute wird Geschlechtsverkehr, den nicht beide Sexualpartner wollen, nur dann als schweres Unrecht qualifiziert, wenn das Opfer dazu genötigt wurde. Hat der Täter ohne Einwilligung gehandelt und sich über ein ausdrückliches «Nein» des Opfers hinweggesetzt, aber kein Nötigungsmittel wie Gewalt oder Drohung angewendet, kann die Tat nicht als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung bestraft werden.

    «Das heutige Gesetz verlangt vom Opfer also indirekt, dass es sich zur Wehr setzt und damit weitere Verletzungen in Kauf nimmt», schrieben die Professorinnen und Professoren. Habe das Opfer zwar deutlich «Nein» gesagt, sich aber nicht zusätzlich physisch zur Wehr gesetzt, bleibe der massive Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers regelmässig straflos. Das Sexualstrafrecht sei veraltet.

    In anderen Ländern schon Realität

    Andere Länder haben ihr Recht angepasst. Das Prinzip des gegenseitigen Einverständnisses sei inzwischen in acht europäischen Ländern Realität, schreibt Moret. Weitere Länder planten Gesetzesänderungen.

    Weiter erinnert die FDP-Nationalrätin an die Resultate einer Umfrage von gfs.bern im Auftrag von Amnesty International vom Mai. Demnach hat in der Schweiz jede fünfte Frau ab 16 Jahren schon ungewollte sexuelle Handlungen erlebt, mehr als jede zehnte Frau hatte Sex gegen ihren Willen.

    Nicht alle für eine Reform

    Der Bundesrat schreibt, er sei der Ansicht, dass sich die Faktenlage in den letzten Monaten nicht in einer Weise geändert habe, dass er auf seine früher geäusserte Haltung zurückkommen müsste. Er nehme aber die aktuelle öffentliche Diskussion zu diesen Fragen mit grossem Interesse zur Kenntnis und verfolge die Entwicklung aufmerksam.

    Ein Reformbedarf werde offensichtlich nicht von allen Kreisen und allen Expertinnen und Experten bejaht, gibt der Bundesrat zu bedenken. So hätten sich 32 Strafverteidigerinnen und -verteidiger kritisch geäussert.

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