Bewohner von besetztem Berliner Haus müssen Brandschutzbegehung dulden

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Deutschland,

Die Bewohner des teilweise besetzten Hauses in der Rigaer Strasse 94 in Berlin-Friedrichshain sind mit einem Eilantrag gegen die geplante Brandschutzbegehung des Gebäudes gescheitert.

Rigaer Strasse 94
Rigaer Strasse 94 - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag zu Rigaer Strasse 94 ab.

Die Anordnung des Bezirks zur Duldung der Begehung sei nicht zu beanstanden, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit. Der Senat hatte dem Bezirk aufgetragen, den Eigentümer zu einer Brandschutzprüfung durch Sachverständige zu verpflichten. (Az. VG 13 L 203/21)

Diese Prüfung soll voraussichtlich am Donnerstag unter Polizeischutz stattfinden. Die Polizei verhängte für die Zeit zwischen Mittwochnachmittag und Freitagabend bereits ein Versammlungs- und Parkverbot für Teile der Strasse. Die Bewohner des Hauses, das seit 1990 besetzt ist, verwiesen auf eine von ihnen selbst veranlasste Brandschutzprüfung, wie das Gericht mitteilte. Es entschied aber, dass ihr Interesse hinter dem öffentlichen Interesse auf sachverständige Prüfung zurückstehe.

Es liege eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor, hiess es weiter. Frühere Begehungen des Bezirksamts und die von den Bewohnern selbst in Auftrag gegebene Prüfung wertete das Gericht als nicht ausreichend. Seit Jahren gibt es Streit um das besetzte Haus, das als Treffpunkt der linksextremen Szene gilt. Schon mehrmals kam es etwa bei Durchsuchungen zu Randalen und Ausschreitungen.

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