Berner Kantonsparlament ebnet Weg für Vertrauensarbeitszeit
Der bernische Grosse Rat hat heute Dienstag mit 143 zu 1 Stimmen Eintreten auf das revidierte Personalgesetz beschlossen.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei Vertrauensarbeitszeiten steht es Kaderleuten frei, wann gearbeitet wird.
- Auch welcher Aufwand dabei benötigt wird, ist flexibel.
Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit für die obersten Kader der bernischen Kantonsverwaltung rückt näher. Der bernische Grosse Rat hat heute Dienstag mit 143 zu 1 Stimmen Eintreten auf das revidierte Personalgesetz beschlossen.
Die Mitte-Rechts-Mehrheit sieht damit ein langjähriges Anliegen des Parlaments erfüllt, wie mehrere Sprecher in der Eintretensdebatte sagten. Die Einführung der Vertrauensarbeitszeit in der bernischen Verwaltung sei überfällig, betonte etwa Madeleine Amstutz (SVP).
Anders sahen es nur SP und Grüne. Der Gesundheitsschutz sei in Frage gestellt. Zudem sei Vertrauensarbeitszeit kaum familienverträglich, weil Teilzeitmodelle nicht möglich seien.
Keine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen
Die Regierung sei offen für die Neuerung, sagte Finanzdirektorin Beatrice Simon (BDP). Die Vorlage sei aber so auszuarbeiten, dass sich für niemand die Arbeitsbedingungen verschlechterten.
Der Grosse Rat begann heute Dienstagabend mit der Detailberatung. Umstritten ist vor allem das Ausmass der Kompensationsmassnahmen. Nach der Aussprache im Parlament wird sich die Finanzkommission nochmals mit der Frage befassen; der Entscheid fällt dann im Rahmen der zweiten Lesung.
Bei der Vertrauensarbeitszeit steht es Kaderleuten frei, wann sie mit welchem Aufwand die Arbeit erledigen. Im Fokus steht nicht mehr die zeitliche Präsenz am Arbeitsplatz, sondern das erreichte Resultat. Im Gegenzug können keine Überstunden mehr geltend gemacht werden.