Berliner Verwaltungsgericht kippt Verbot nicht dringlicher Klinikbehandlungen

AFP
AFP

Deutschland,

Berliner Krankenhäuser dürfen nach dem Erfolg zweier Eilanträge vor dem Verwaltungsgericht künftig auch wieder medizinisch nicht dringliche Behandlungen vornehmen.

Justitia
Justitia - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Notfallkrankenhäuser legten Beschwerde gegen Verordnung ein.

Das Behandlungsverbot in der Infektionsschutzverordnung der Landesregierung werde sich im Hauptsacheverfahren mit grosser Wahrscheinlichkeit als rechtswidrig erweisen, erklärte das Verwaltungsgericht zur Urteilsbegründung am Freitag. Die Berliner Infektionsschutzverordnung schreibt vor, dass nur noch medizinisch dringliche planbare Operationen und Eingriffe vorgenommen werden dürfen.

Laut der Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat die Berliner Landesregierung allerdings keine «ausreichende Ermächtigungsgrundlage» für eine solche Verordnung. Zwar dürften Landesregierungen Schutzmassnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie erlassen. Der Versuch, mit dem Behandlungsverbot ausreichend Kapazitäten für eventuelle Corona-Patienten freizuhalten, sei aber durch die Gesetzgebung auf Bundesebene nicht gedeckt, befand das Gericht.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Minnesota ICE Fünfjähriger Bub
25 Interaktionen
In ICE-Gewahrsam
bigler kolumne
14 Interaktionen
Hans-Ulrich Bigler

MEHR IN POLITIK

Irans Präsident Massud Peseschkian
Nach Trump-Drohungen
Zürcher Grüne
1 Interaktionen
«Sehr effizient»
BärnerBär Bill Geiser GB
GB-Fraktionschefinnen

MEHR AUS DEUTSCHLAND

Katholische Kirche
1 Interaktionen
Stuttgart
bayern münchen bundesliga
2 Interaktionen
Muheim ärgert München
5 Interaktionen
Bad Hindelang
1. FC Köln
5 Interaktionen
«Willst du..?»