Belgien erteilt sanktioniertem Ex-Oberst Baud Ausnahmegenehmigung

Keystone-SDA
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Bern,

Belgien hat dem Schweizer Ex-Oberst Jacques Baud eine humanitäre Ausnahmegenehmigung erteilt. Der ehemalige Mitarbeiter des Nachrichtendienstes lebt in Brüssel und steht seit Dezember wegen prorussischer Propaganda auf der Sanktionsliste der Europäischen Union.

Jacques Baud (Mitte) bei einer Veranstaltung des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter im Jahr 2011 mit der ehemaligen Bundesrätin Simonetta Sommaruga (links) und der damaligen St. ...
Jacques Baud (Mitte) bei einer Veranstaltung des Verbands Schweizerischer Polizei-Beamter im Jahr 2011 mit der ehemaligen Bundesrätin Simonetta Sommaruga (links) und der damaligen St. ... - KEYSTONE/PETER SCHNEIDER

Jacques Baud bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag entsprechende Informationen des Westschweizer Mediums «L'Impertinent». Die Genehmigung erteile ihm das Recht, für «lebensnotwendige Zwecke» auf sein Bankkonto zuzugreifen, erklärte er.

Die Entscheidung des belgischen Finanzministeriums wurde ihm am Samstag mitgeteilt. Der Antrag war von seinen Anwälten gestellt worden. Ob und welche Schritte die Schweiz bei der EU unternommen hatte, konnte Baud nicht sagen. Zuletzt berichtete die «Neue Zürcher Zeitung» (NZZ), dass die Schweizer Botschafterin bei der EU, Rita Adam, in Brüssel interveniert habe.

Jacques Baud wird wegen seiner als russlandfreundlich geltenden Positionen sanktioniert. Er hat Bücher geschrieben über den russischen Präsidenten Wladimir Putin und dessen «Operation Z», die als «militärische Spezialoperation» beschönigte russische Vollinvasion der Ukraine.

Die am 15. Dezember gegen Baud und elf weitere Personen verhängten Sanktionen umfassen das Einfrieren ihrer Vermögenswerte, ein Geschäftsverbot und Einreiseverbote in die EU. Baud hält die Sanktion für politisch motiviert. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er eine Straftat begangen habe.

Die Europäische Kommission wies seinen Vorwurf der Verletzung der Meinungsfreiheit gegenüber der NZZ zurück. Die Handlungen der Sanktionierten müssten ein solches Ausmass haben, dass sie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der EU oder in einem Mitgliedstaat gefährdeten.

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Kommentare

User #4557 (nicht angemeldet)

Hoffentlich sehen jetzt die Plastikkartenbefürworter ein, für was es gut ist, in der Guetzlidose im Chuchichäschtli noch ein paar 1000er in "BAR" zu horten...

User #1370 (nicht angemeldet)

Wird als Gegenmaßnahme denn niemand von der EU sanktioniert, oder haben unsere Politiker in Bern wieder mal die Hosen voll? Hätte ich das sagen, würde ich so lange keine Grenzgänger mehr in die Schweiz lassen bis diese Person wieder freies Geleit hat und Fürstlich entschädigt wurde, kenne zwar die betreffende Person nicht, aber egal, es ist ein Schweizer Bürger und muss um jeden Preis von der Schweiz geschützt werden. EU 👎 unsere Politiker auch 👎👎

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