Der bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zwei aus Russland stammenden Zeugen Jehovas wegen drohender staatlicher Verfolgung das Recht auf Asyl zugesprochen.
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Justitia - AFP/Archiv
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  • Gläubigen droht Verfolgung - Erste Entscheidung von Oberverwaltungsgericht.

Sie seien als Flüchtlinge anzuerkennen, hiess es in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung des Gerichts in München. Zeugen Jehovas würden in Russland seit 2017 als extremistische Gruppierung eingestuft und seien mit einem Aktivitätsverbot belegt.

Entsprechend drohe Mitgliedern der Glaubensgemeinschaft bei Ausübung ihrer Religion im öffentlichen oder privaten Bereich mit einer hohen Wahrscheinlichkeit eine strafrechtliche Verfolgung, erklärten die Richter weiter aus. Dies stelle eine «schwerwiegende Verletzung der Religionsfreiheit» dar. Die Kläger hätten deshalb Anspruch auf Asyl.

Nach Angaben des Gerichts waren die beiden nicht näher bezeichneten Kläger 2018 aus Russland nach Deutschland eingereist und hatten Asylanträge gestellt. Diese wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aber abgelehnt. Die Betroffene gingen juristisch dagegen vor, in erster Instanz wies das Verwaltungsgericht Bayreuth deren Klage ab. Der Verwaltungsgerichtshof korrigierte dies nun in zweiter Instanz und ordnete an, ihnen das Asylrecht zuzusprechen.

Der Verwaltungsgerichtshof war dabei nach eigenen Angaben das erste Oberverwaltungsgericht in Deutschland, dass sich mit der Frage der Verfolgung von Zeugen Jehovas in Russland befasste. Eine Revision liessen die Richter nicht zu. Dagegen könnte die Bundesrepublik aber noch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen.

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