Bayerischer Verfassungsgerichtshof entscheidet über bayerische Grenzpolizei
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entscheidet am Freitag (10.30 Uhr) darüber, ob die im Jahr 2018 eingeführte eigene bayerische Grenzpolizei mit der Landesverfassung vereinbar ist.

Das Wichtigste in Kürze
- Hingegen zweifeln auf der Gegenseite die CSU-Landtagsfraktion und die bayerische Landesregierung die Zulässigkeit der Anträge der Grünen an. Diese seien unbegründet, weil die Grenzpolizei kein Verstoss gegen Bundeskompetenz sei..
Geklagt haben die Grünen, nach deren Auffassung Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bei der Einführung die landesrechtlichen Kompetenzen überschritt. Grenzschutz sei allein Aufgabe der Bundespolizei.
Hingegen zweifeln auf der Gegenseite die CSU-Landtagsfraktion und die bayerische Landesregierung die Zulässigkeit der Anträge der Grünen an. Diese seien unbegründet, weil die Grenzpolizei kein Verstoss gegen Bundeskompetenz sei. Nach CSU-Angaben konnte die Polizeieinheit seit ihrer Einführung mehr als 25.000 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Grenzbereich feststellen und ahnden.