Im Mai 2021 hatte AfD-Politiker Björn Höcke eine Rede mit der Losung «Alles für Deutschland!» geschlossen. Ab heute muss er sich vor Gericht verantworten.
Björn Höcke AfD Nazi-Parole
Heute hat in Halle an der Saale (D) der Prozess gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke begonnen: Er soll im Mai 2021 eine Nazi-Parole verwendet haben. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • AfD-Politiker Björn Höcke steht wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht.
  • Im Mai 2021 hatte der Politiker eine Rede mit der Losung «Alles für Deutschland» beendet.
  • Dabei handelt es sich um den Wahlspruch der Sturmabteilung – einer Organisation der NSDAP.
  • Björn Höcke könnte zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.
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«Alles für die Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland»: Wegen dieser Worte gerät ein prominenter AfD-Politiker in Teufels Küche. Heute beginnt am Landgericht in Halle an der Saale der Prozess gegen Björn Höcke.

Bereits im Mai 2021 hatte der Thüringer AfD-Vorsitzende seine Rede mit dieser Formel abgeschlossen – und dafür eine Anzeige kassiert. Im Dezember 2023 hatte der Rechtsausleger scheinbar dazugelernt: An einer Parteiveranstaltung in Gera ruft Höcke lediglich «Alles für» in die Menge – die ihrerseits postwendend «Deutschland» anfügt.

Björn Höcke AfD Nazi-Parole
Höcke Prozess: Björn Höcke, ein einflussreicher Politiker der AfD, soll Nazi-Vokabular verwendet haben und muss sich daher am Donnerstag vor Gericht verantworten. (Symbolbild) - keystone

Doch das «Buebetrickli» funktionierte nicht: Im März 2024 flattert eine weitere Anklageschrift gegen den AfD-Provokateur ins Haus. Er habe die Parole in Kenntnis des gegen ihn hängigen Strafverfahrens und im sicheren Wissen um deren Strafbarkeit erneut verwendet.

Es handelt sich um die Wahlparole der «Sturmabteilung» (SA) – die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Die öffentliche Verwendung der Losung ist in Deutschland verboten.

Umfang der Anklage verändert

Eigentlich sollten die beiden Verfahren gemeinsam behandelt werden – kurz vor Prozessbeginn ist der Umfang der Anklage allerdings verändert worden: Die Anklagepunkte zum Verwenden der verbotenen Parole in Gera wird wieder vom ersten Fall abgetrennt.

Björn Höcke AfD Nazi-Parole
«Alles für die Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland» – ein AfD-Politiker in Teufels Küche: Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen Björn Höcke. (Archivbild)
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Es handelt sich um die Wahlparole der Sturmabteilung (SA) – die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP. Die öffentliche Verwendung der Losung ist in Deutschland verboten. (Symbolbild)
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Zu seiner Verteidigung führt Björn Höcke Unwissenheit ins Feld: Der ehemalige Geschichtslehrer habe nicht gewusst, dass die Sturmabteilung diese Parole verwendet hatte. (Symbolbild)
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Die Anklage lautet auf «Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen»: Er könnte dafür bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe kassieren. (Symbolbild)
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Bereits vor Prozessbeginn versammelten sich Hunderte Gegner des Rechtsaussenpolitikers vor dem Gerichtsgebäude. Gemäss Polizeiangaben waren rund 570 Personen vor Ort. (Symbolbild)

Grund dafür sei die Tatsache, dass die Verteidiger des AfD-Politikers kurzfristig gewechselt hatten. Die neue Verteidigung Höckes habe noch keinerlei Einsicht in die Akten zum zweiten Vorfall in Gera gehabt: «Dieser Teil des Vorwurfs wird also nicht Gegenstand des heutigen Hauptverhandlungstages sein», erklärt eine Gerichtssprecherin.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Zu seiner Verteidigung führt Björn Höcke Unwissenheit ins Feld. Im Fernsehduell mit dem Thüringer CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt hatte der ehemalige Geschichtslehrer diese Behauptung jüngst wiederholt: Er habe nicht gewusst, dass die Sturmabteilung diese Parole verwendet hatte.

Björn Höcke AfD Nazi-Parole
Er habe nicht gewusst, dass die Sturmabteilung die Parole «Alles für Deutschland» verwendet hatte: Ex-Geschichtslehrer und AfD-Politiker Björn Höcke. (Archivbild) - keystone

Am 6. April hatte der Rechtsaussenpolitiker in einem in Englisch abgefassten Post auf X (ehemals Twitter) erneut seine Unschuld beteuert: Die deutsche Regierung unterdrücke schon wieder die Redefreiheit und verfolge politische Gegner mittels Justizapparat. «Ich werde beschuldigt, ein angebliches Zitat verwendet zu haben, mit dem ich meinen Patriotismus ‹falsch› zum Ausdruck gebracht habe.»

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Auf X (ehemals Twitter) beteuert der AfD-Politiker seine Unschuld: Er werde von der deutschen Regierung zu Unrecht verfolgt. - X / @BjoernHoecke

Angeklagt ist Björn Höcke wegen des «Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen»: Das Strafmass liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von drei Jahren. Schon in der Vergangenheit wurde gegen Höcke ermittelt – vor Gericht verantworten muss er sich jetzt aber zum ersten Mal.

Hunderte protestieren gegen Rechts

Bereits vor Prozessbeginn versammelten sich Hunderte Gegner des Rechtsaussenpolitikers vor dem Gerichtsgebäude: Gemäss Polizeiangaben verlaufe die Demonstration von rund 570 Personen sehr friedlich und ohne Störungen. Am ersten Hauptverhandlungstag wird die Anklageschrift verlesen – danach wird Höcke die Möglichkeit erhalten, sich zu den Vorwürfen zu äussern.

Sollte Björn Höcke Ihrer Meinung nach verurteilt werden?

Überdies wird sich Höcke, der bei den Landtagswahlen in Thüringen als AfD-Spitzenkandidat antritt, nicht nur diesem Prozess stellen müssen: Auch am Landgericht in Mülhausen wurde eine Anklage gegen den 52-Jährigen zugelassen. Dort wird er sich dem Vorwurf der Volksverhetzung stellen müssen.

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