Wiederaufbau-Abkommen mit Ukraine geht in die Vernehmlassung
Die Schweiz und die Ukraine unterzeichnen ein Abkommen zur Zusammenarbeit beim Wiederaufbau.

Die Schweiz und die Ukraine haben ein Abkommen über die Zusammenarbeit beim Wiederaufbau unterzeichnet. Nun können sich in einer Vernehmlassung interessierte Kreise dazu äussern. Danach ist das Parlament am Zug.
Am Freitag verabschiedete der Bundesrat die Vernehmlassungsvorlage. Der Wiederaufbau in dem Land, das vor rund dreieinhalb Jahren von Russland angegriffen wurde, erfordere Massnahmen, die auch den Privatsektor einbezögen. Schweizer Expertise und Innovationen sollen genutzt und private Investitionen mobilisiert werden.
Mobilisierung privater Investitionen
Gleichzeitig sollen sich Schweizer Firmen mittelfristig auf dem lokalen Markt etablieren, Geld investieren und damit die Ukraine entwickeln helfen. Der Bundesrat will mit dem Abkommen die rechtliche Grundlage für die verstärkte Zusammenarbeit mit Schweizer Unternehmen schaffen, welche noch nicht in der Ukraine tätig sind.
Unterzeichnet wurde das Abkommen am 10. Juli in Rom. Die Vernehmlassung zum Abkommen dauert bis zum 12. November. Anschliessend wird das Parlament über das bilaterale Abkommen entscheiden können. Dieses untersteht laut Bundesrat dem fakultativen Referendum.
Forderungen im Parlament
Im Parlament gibt es Forderungen nach gesetzlichen Grundlagen für die Schweizer Wiederaufbauhilfe in der Ukraine anstelle des Staatsvertrages. Der Ständerat hiess eine entsprechende Motion gut, im Nationalrat ist der Entscheid dazu noch hängig.
Die Unterstützung der Ukraine sei ein partnerschaftliches oder eben zweiseitiges Geschäft, begründete der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion sein Vorgehen. Mit dem Staatsvertrag könnten die Bedürfnisse der Ukraine gezielt einbezogen werden.