Wichtige Post vom Samstag gilt künftig als am Montag zugestellt
Künftig gelten wichtige, fristauslösende Postsendungen, die samstags zugestellt werden, erst am Montag als zugestellt.

Wichtige Postsendungen, die eine Frist auslösen und am Samstag im Briefkasten landen, gelten künftig prinzipiell erst als am Montag zugestellt. Das haben die eidgenössischen Räte beschlossen.
Der Ständerat hat am Dienstag einstimmig einer Revision mehrerer Erlasse in diesem Sinne zugestimmt, welche ihm der Bundesrat vorgelegt hatte. Es geht beispielsweise um Vertragskündigungen und Gerichtsurteile, welche angefochten werden können. Mit deren Zustellung beginnt eine Frist zu laufen.
Bundesrat will Samstagsfrist im Bundesrecht auf Montag verschieben
In der Zivilprozessordnung ist laut dem Bundesrat schon verankert, dass die Frist solcher wichtigen Sendungen bei deren Erhalt am Samstag erst am Montag zu laufen beginnt. Die Landesregierung will dieses Prinzip auf das gesamte Bundesrecht ausweiten.
Wenn wichtige Briefe an Samstagen statt an einem anderen Werktag zugestellt würden, solle dies nicht zu rechtlichen Nachteilen für die Empfängerinnen und Empfänger führen, argumentierte sie.
Da der Nationalrat den Gesetzesänderungen schon im Juni zustimmte, ist die Vorlage bereit für die Schlussabstimmungen am Ende der laufenden Herbstsession. Es ist zu erwarten, dass die Vorlage definitiv angenommen wird: Der Nationalrat stimmte dem Gesetzespaket mit 184 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu.