Weltnichtrauchertag: Bundesrat gegen Zahlung von Entwöhnungskosten
Vor dem gestrigen Weltnichtrauchertag hat der Bundesrat eine Motion abgewiesen, die fordert, dass Entwöhnungskosten von der Krankenversicherung vergütet werden.

Das Wichtigste in Kürze
- Eine Motion fordert die Subvention von Nikotinersatzprodukten (NEP).
- Zwei Medikamente werden bereits vergütet, da sie sich auf der Spezialitätenliste befinden.
- Laut Bundesrat müssen Pharmaunternehmen entsprechende Gesuche zur Vergütung einreichen.
In der Schweiz rauchen 27 Prozent der über 15-Jährigen. Rund 9500 Menschen sterben jährlich vorzeitig an Folgen des Tabakkonsums, das sind 15 Prozent aller Todesfälle in der Schweiz. Tabakprodukte bleiben damit die grösste vermeidbare Ursache für Atemwegs-, Krebs- und Herzkreislauferkrankungen. Das schreibt die Lungenliga Schweiz zum heutigen Weltnichtrauchertag.
Auch deswegen fordert SP-Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle in einer Motion die Übernahme der Kosten von Nikotinersatzprodukten (NEP) durch die Krankenversicherung. Die Eidgenössische Kommission für Tabakprävention habe 2013 festgehalten, dass «die Kosten der NEP die Aufhörwilligen von ihrem Vorsatz abhalten».

Zudem würden NEP die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit erfüllen. Diese gelten als Voraussetzung, damit eine Leistung von der Grundversicherung übernommen wird. Gemäss Studien «werden die Medikamente eher genommen und die Behandlung wirkt länger, wenn Kosten für eine pharmakologische Rauchstoppbehandlung übernommen werden».
Nur zwei NEP werden derzeit vergütet
Heute werden die Kosten nur für die Arzneimittel Champix und Zyban übernommen, da sie auf der sogenannten Spezialitätenliste stehen. «Es ist wichtig, dass auch die anderen NEP, deren Wirksamkeit anerkannt ist, in die Spezialitätenliste aufgenommen werden». so die Nationalrätin.
Eine Investition in diesem Bereich würde die Gesundheitskosten senken. Die Kosten des Tabakkonsums für Gesellschaft und Gesundheitswesen würden rund 10 Millionen Franken jährlich betragen.
Bundesrat verweist vor Weltnichtrauchertag auf Pharmaunternehmen
Die Motion lehnt der Bundesrat kurz vor dem Weltnichtrauchertag ab. Er befürworte grundsätzlich Massnahmen zur Raucherentwöhnung. Das Bundesamt für Gesundheit «prüft vor der Vergütung auf Gesuch von Pharmaunternehmen», ob die obengenannten Kriterien erfüllt sind. Für die Beurteilung wird dann die Eidgenössische Arzneikommission konsultiert.

Laut Bundesrat sind Champix und Zyban ebenfalls nach Gesuchen von Pharmaunternehmen in die Spezialitätenliste aufgenommen worden. Aber für andere NEP hätten die Firmen bisher keine entsprechenden Gesuche gestellt.
«Der Bundesrat erachtet es in Anbetracht dessen, dass bereits Arzneimittel vergütet werden, als nicht angezeigt, von der bestehenden Praxis abzuweichen.» Das schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.
Und: «Es würde einen starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit darstellen, Arzneimittel, ohne ein Gesuch eines Pharmaunternehmens, in die Spezialitätenliste aufzunehmen.»