Ein Nau-Leser macht auf einen kaum beachteten Punkt im neuen Waffenrecht aufmerksam: Was ist mit neuen Waffen, die kompatibel mit alten Magazinen sind?
Glock Katalog Waffenrecht
Ausschnitt aus dem Katalog der Firma Glock, mit gemäss neuem Waffenrecht legalen Pistolen – so lange sie kein zu grosses Magazin eingesetzt haben. - glock.com
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Waffen mit grossen Magazinen braucht es im neuen Waffenrecht eine Ausnahmebewilligung.
  • Die Crux: Magazine sind oft kompatibel mit anderen Waffen und Waffentypen.
  • Waffenrechts-Gegner befürchten, sich unabsichtlich strafbar zu machen.

Hat der Bund einen wichtigen Punkt im neuen Waffenrecht übersehen und kriminalisiert eben doch Waffenbesitzer? Nau-Leser Jonas Fahrni befürchtet genau das: «Dass es viel mehr Verstösse gegen das Waffengesetz geben wird – aus Unwissen oder Unachtsamkeit.» Fahrni ist zwar nicht in einem Schützenverein, aber als gelernter Büchsenmacher und Hobby-Schütze hat er das Waffenrecht genau angeschaut.

Was im Gesetz offenbar nicht bedacht wurde: Magazine passen in verschiedene Waffen. Wer verschiedene Waffen zusammen lagert oder transportiert, läuft darum fast zwangsläufig Gefahr, sich strafbar zu machen.

«Das ist Quark»

Gefährliche Waffen – Halbautomatische und solche mit grossen Magazinen – sollen im neuen Waffenrecht als verboten gelten. Wer eine solche besitzt oder erwerben will, braucht eine Ausnahmebewilligung. Fahrnis Einwand: «Die Definition von ‹gefährlicher› Waffe anhand der Magazingrösse ist Quark, weil sich das nicht scharf festlegen lässt.»

Wer wie Fahrni bereits eine Glock 17 mit einem 33-er Magazin besitzt, bekommt zwar eine Ausnahmebewilligung. Wenn Fahrni nun eine Glock 19 kauft mit kleinem Magazin, braucht er dazu lediglich einen Waffenerwerbsschein. Aber nur so lange die Glock 19 nie in die Nähe des 33-er Magazins kommt – denn dieses ist kompatibel.

Waffenrecht Carbine Magazin
Waffenhändler bewerben explizit damit: «Bis 33 Schuss!», so grosse Magazine von Glock-Pistolen könnte man theoretisch auch in kompatible Gewehre einsetzen. Im neuen Waffenrecht wäre ein solcher Wechsel je nach dem illegal. - Screenshot

Waffenrecht ordnet Magazin nicht Waffe zu

Wenn legale Waffe und verbotenes Magazin zusammen gelagert oder transportiert werden, wird die Glock 19 zur verbotenen Waffe. Und damit Fahrni zum Gesetzesbrecher: «Diese Problematik der Kriminalisierung scheint einfach verschwiegen worden zu sein.» Und das obwohl das Glock-Magazin sogar in halbautomatische Gewehre passt, die aber ebenso legal erworben werden können.

Fahrnis Sorge: «Ich als Waffenbesitzer will alles richtig machen, aber ich habe keine Chance, mich gesetzeskonform zu verhalten.» Es werde wohl häufig zu solchen Gesetzesverstössen kommen und der Ruf nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut werden. «Die logische Konsequenz wäre dann ein Verbot aller halbautomatischen Waffen», befürchtet Fahrni. Weil man sie eben nicht in den Griff bekomme via Magazingrösse.

Ein Werbevideo demonstriert den Magazinwechsel von einer Glock zu einem halbautomatischen Gewehr der Glarner Waffenmanufaktur.

Nichts ist nicht Nichts

So gesehen wäre das Argument des Bundes falsch, für Besitzer von halbautomatischen Waffen mit grossem Magazin ändere sich «Nichts». Würde angesichts dieser Unsicherheiten dann aber nicht der Markt das Problem regeln? Niemand kauft mehr grosse Magazine, angeboten werden sie auch nicht. Gut möglich, bestätigt Fahrni, aber dann schaffe man das nächste Problem.

Dann werde wohl zum Beispiel auch das Sturmgewehr 90 mit kleinem Magazin angeboten und darum ohne Ausnahmebewilligung kaufbar. Alles im grünen Bereich. Bis das legale STGW 90 zusammen mit einer älteren Ausführung (mit grossem Magazin) zum Schiessstand transportiert wird. «Dann wird es wieder zur illegalen Waffe», warnt Fahrni.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

WaffeGesetzWaffenrecht