Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge steigt ab Januar 2024 um 0,25 Punkte auf 1,25 Prozent an. Das hat der Bundesrat beschlossen.
Die Verzinsung des Altersguthabens steigt im kommenden Jahr um 0,25 Prozentpunkte an. (Archivbild)
Die Verzinsung des Altersguthabens steigt im kommenden Jahr um 0,25 Prozentpunkte an. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat folgt mit einem Entscheid zu beruflichen Vorsorge der Kommission.
  • Ab Januar 2024 beträgt der Mindestzinssatz 1,25 Prozent.
  • Das bedeutet eine Anhebung um 0,25 Prozentpunkte.

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge ab Januar 2024 um 0,25 Prozentpunkte auf 1,25 Prozent an. Dies hat er am Mittwoch beschlossen.

Mit dem Mindestzinssatz wird bestimmt, wie hoch das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium gemäss Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (BVG) mindestens verzinst werden muss.

Zinssatz angestiegen

Entscheidend für seine Höhe ist die Entwicklung der Rendite der Bundesobligationen sowie zusätzlich der Aktien, Anleihen und Liegenschaften. Der Bundesrat schreibt in einer Mitteilung, der Zinssatz der Bundesobligationen sei 2022 deutlich angestiegen. Auch hätten Aktien und Anleihen 2022 an Wert verloren und der Wertverlust etwa bei den Anleihen sei bisher «nur teilweise relativiert».

Die Landesregierung folgt mit ihrem Entscheid einer Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) vom September. In Stellungnahmen zu dieser Empfehlung forderten die Gewerkschaften laut dem Bundesrat eine Erhöhung der Mindestzinssatzes auf 2 Prozent.

Sie schrieben im September, mit einer Erhöhung auf 1,25 Prozent hinke der Mindestzinssatz der Teuerung hinterher. Das Alterskapital der Versicherten verliere so weiter an Wert, und die Zinswende komme nicht bei den Erwerbstätigen an.

Travailsuisse erfreut über Empfehlung

Travailsuisse, der Dachverband der Arbeitnehmenden, zeigte sich hingegen im September erfreut über die Empfehlung. Die BVG-Kommission trage der Zinswende endlich Rechnung, schrieb der Verband damals.

Laut dem Bundesrat wollten die Fédération des Entreprises Romandes und der Kaufmännische Verband 1,5 Prozent. Der Bauernverband und der Gewerbeverband sprachen sich für 1 Prozent und der Arbeitgeberverband für 0,75 Prozent aus.

Die Verzinsung der Altersguthaben, die ausserhalb des Obligatoriums liegen, also der überobligatorischen beruflichen Vorsorge zuzurechnen sind, wird nicht vom Bundesrat, sondern vom obersten Organ der Vorsorgeeinrichtung beschlossen.

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