Untermiete soll erschwert und Kündigungen erleichtert werden
Wer seine Wohnung untervermietet, solle dies nur noch mit einer schriftlichen Zustimmung des Vermieters tun dürfen. Die zuständige Nationalratskommission hat eine entsprechende Änderung des Mietrechts in die Vernehmlassung geschickt.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) schlägt zudem vor, dass der Vermieter die Zustimmung unter bestimmten Bedingungen verweigern darf, wie die Parlamentsdienste am Montag mitteilten.
Missbräuchliche Bedingungen bei der Untervermietung oder einer Dauer von mehr als zwei Jahren muss der Vermieter nicht akzeptieren.
Die Kündigung für den Eigenbedarf soll hingegen einfacher werden: Anstelle der heute verlangten «Dringlichkeit» soll die Kündigung wegen Eigenbedarfs neu erlaubt sein, wenn der Vermieter oder die Vermieterin einen «bei objektiver Beurteilung bedeutenden und aktuellen Eigenbedarf für sich, nahe Verwandte oder Verschwägerte geltend machen kann».
Schliesslich schlägt die Nationalratskommission Formerleichterungen bei der Mietzinserhöhung und die Einführung einer gedruckten Unterschrift bei der Formularpflicht vor.
Mit den Änderungsvorschlägen setzt die Kommission vier parlamentarische Initiativen um, die vom Parlament genehmigt wurden. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis am 6. Dezember 2021.