Umgang mit Sinti und Jenischen ist Verbrechen gegen Menschlichkeit
Kindeswegnahmen und Fremdplatzierungen von Kindern der Volksgruppen der Jenischen und Sinti während des 20. Jahrhunderts in der Schweiz sind ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. So steht es in einer Erklärung, die der Nationalrat am Montag gutgeheissen hat.

Beantragt und formuliert hatte die Erklärung die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen (RK-N). Der Rat sagte mit 100 gegen 67 Stimmen und mit 20 Enthaltungen Ja dazu.
In der Erklärung anerkennt der Nationalrat, «dass eine Minderheit von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern im eigenen Land Opfer einer Verfolgung wurde, die nach Massgabe des heutigen Völkerrechts als 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' zu qualifizieren ist».
«Er anerkennt das schwere Leid, das den Opfern und ihren Familien durch das Handeln staatlicher Institutionen zugefügt wurde und spricht ihnen sein Bedauern aus», hiess es in der Erklärung weiter.
Der Rat appelliert an Bund, Kantone und Gemeinden, sich für den Schutz der Interessen der Gemeinschaften der Jenischen und Sinti einzusetzen und so die nomadische Lebensweise als lebendige Tradition anzuerkennen.
Insgesamt müsse bis 1973 von 2000 Fremdplatzierungen von Kindern ausgegangen werden, schrieb der Bundesrat im Februar 2025. Damals hatte der Bundesrat die Verfolgung jenischer Kinder als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft.






