Die Bekämpfung einer Tierseuche ist schwer. Deshalb will der Bundesrat ab November neue Massnahmen einführen, welche griffiger sind.
Afrikanische Schweinepest
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) könnte auch Schweizer Viehproduzenten gefährlich werden. - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Vom Bundesrat werden gegen die Bekämpfung der Schweinepest Massnahmen ermöglicht.
  • Vorübergehend eingeschränkt werden kann der Zugang zum Wald.
  • Die Ansteckungsgefahr von Hausschweinen durch Wildschweine sinke so.
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Die Afrikanische Schweinepest breitet sich in der Schweiz immer weiter aus. Für die Prävention vor der Tierseuche will der Bundesrat nun griffigere Massnahmen einführen.

Die Jagd und der Zugang zum Wald könne vorübergehend eingeschränkt werden, wie die Landesregierung mitteilt. Dieses Recht stehe Kantonstierärztinnen und -ärzten zu. Auch der Zugang zu bestimmten Gebieten könne verboten werden. Zusätzlich stehe den Behörden zu, die Bevölkerung zu verpflichten, im Wald die Wege nicht zu verlassen.

Durch diese Massnahmen bewegten sich die Wildschweine weniger, hiess es zur Begründung. Dadurch sinke die Gefahr, dass Hausschweine angesteckt würden.

Tierseuche auch in Nachbarländer

Derzeit sind den Angaben zufolge mit Deutschland und Italien zwei Nachbarländer der Schweiz von der Afrikanischen Schweinepest betroffen. Die hochansteckende Viruserkrankung verläuft für Wild- und Hausschweine meist innert weniger Tage tödlich. Menschen können sich nicht anstecken.

Bei der Verordnung geht es zudem um Anpassungen an neues EU-Recht. Die Änderungen betreffen etwa die Pflicht, Lamas und Alpakas mit einem Mikrochip zu kennzeichnen, sowie die Kategorisierung von Seuchen.

Durch die Anpassungen könnten Handelshemmnisse vermieden werden, schrieb der Bundesrat. Die revidierte Verordnung tritt am 1. November in Kraft.

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