Um die Strafrechtsrevision kümmert sich nun eine Subkommission. Dies entschied die ständerätliche Rechtskommission.
Das Schweizerische Strafgesetzbuch.
Bei der Strafrechtsrevision gab es kritische Voten. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Subkomission wird nach kritischen Voten eingesetzt.
  • Beim Vorhaben geht es um härtere Strafen von Sexualstraftätern.

Die Rechtskommission des Ständerates hat mit der Beratung zur Revision des Strafrechts begonnen. Nach kritischen Voten in den Anhörungen beschloss sie, eine Subkommission einzusetzen.

Diese soll sich insbesondere mit der Umsetzung von parlamentarischen Vorstössen im Rahmen der Revision befassen, wie die Parlamentsdienste heute Freitag mitteilten.

Im Vordergrund stehen Strafen bei Gewalt- und Sexualdelikten sowie Drohungen gegen Behörden und Beamte. In diesen Bereichen wolle die Kommission punktuelle Anpassungen an der Bundesratsvorlage vornehmen, heisst es in der Mitteilung.

Auch der Bundesrat will Gewalt- und Sexualstraftäter härter anpacken. Unter anderem schlägt er höhere Mindeststrafen für Vergewaltiger und Pädosexuelle vor. Die SVP hatte diese Woche eigene Vorschläge präsentiert.

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