Streit um Doppelnamen geht in die nächste Runde

Keystone-SDA
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Bern,

Der parlamentarische Streit um die Wiedereinführung von Doppelnamen bleibt ungelöst. Einig sind sich die Räte zwar darüber, dass Doppelnamen wieder verwendet werden dürfen. Uneinigkeit herrscht aber weiterhin über das neu anzuwendende Modell. Der Ständerat beharrt darauf, dass nur ein Ledigname an Partner und gemeinsame Kinder weitergegeben werden kann.

Ständerat CO2
Der Ständeratssaal während einer Session. (Archivbild) - keystone

Namen aus früheren Ehen etwa sind davon ausgeschlossen. Dafür sprach sich eine Mehrheit der kleinen Kammer am Mittwoch erneut aus. Demnach sollen Doppelnamen aus den beiden zur Verfügung stehenden Ledignamen der Verlobten individuell zusammengestellt werden.

Während eine Minderheit im Rat die Version des Nationalrates als ein «wirklich gleichberechtigtes Konzept», das nicht in die Wahlfreiheit der Ehepartner eingreife, anpries, zeigte sich die Mehrheit vom Konzept des gemeinsamen Familiennamens weiterhin überzeugt. Es sei wichtig für eine gemeinsame familiäre Identität.

Nun muss sich erneut der Nationalrat mit dem Thema befassen. Er hatte bereits im vergangenen Dezember darauf beharrt, dass Doppelnamen «aus den beiden zur Verfügung stehenden Namen der Verlobten» individuell zusammengestellt werden sollen.

Demnach könnte einer der Verlobten auch einen Namen aus einer früheren Ehe bei einer erneuten Heirat einbringen, der nicht seinem Ledignamen entspricht. Die Mehrheit in der grossen Kammer erachtete das vom Ständerat beschlossene Modell als nicht mehr zeitgemäss und problematisch in Hinblick auf die Gleichstellung zwischen Frau und Mann. Der Bundesrat hatte die Version des Nationalrates unterstützt.

Heute sind Verlobte in der Namenswahl eingeschränkt. Wenn zum Beispiel Peter Muster und Petra Weber heiraten, können sie nur wählen, ob sie künftig Peter Muster und Petra Muster, Peter Weber und Petra Weber oder Peter Muster und Petra Weber heissen wollen. In der Praxis zeigt sich, dass die Ehefrauen bei der Heirat zu einem überwiegenden Teil den Namen des Ehemannes annehmen.

Künftig soll die früher bestens akzeptierte und beliebte Option, einen Doppelnamen zu führen, wieder möglich sein. Das eröffnet mehr Möglichkeiten, dass der Name des künftigen Kindes im eigenen Namen enthalten ist. Doppelnamen für Kinder sind nicht vorgesehen.

Das Anliegen geht auf eine von alt Nationalrat Luzi Stamm (SVP/AG) im Jahr 2017 eingereichte Parlamentarische Initiative zurück.

Kommentare

User #6151 (nicht angemeldet)

Das mit den Doppelnamen ist auch wieder so ein unnötiges Hirngespinst von Linken.

User #1157 (nicht angemeldet)

Doppelnamen sollten verboten werden. Brief an Familie Beckervordersandforth-Waltrupswinkelnkemper.

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