Steuerzinsen sinken: Weniger Einnahmen für den Bund
Für freiwillige Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer gibt es im kommenden Jahr weniger Zins. Das Finanzdepartement hat den Vergütungszins von derzeit 1,25 auf 0,75 Prozent gesenkt.
Der Zinssatz bei Verzug, für Rückerstattungen und bei bedingter Zahlungspflicht für Bundessteuern und -abgaben sinkt ebenfalls. Von heute 4,75 auf 4,5 Prozent. Der Bund reagiert auf die sinkenden Zinsen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag hiess.
Auswirkungen des niedrigeren Steuerzinses
Wegen der tieferen Verzugs- und Vergütungszinsen muss der Bund mit geschätzt sechs Millionen Franken weniger Einnahmen rechnen. Für die Kantone, die aus der direkten Bundessteuer Geld erhalten, ist es eine Million Franken. Bei der Schätzung ist nicht berücksichtigt, wie sich die tieferen Zinssätze auf das Verhalten der Steuerpflichtigen auswirken.
Die neuen Zinssätze gelten für Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Tabaksteuer, Biersteuer, Automobilsteuer, Mineralölsteuer, Steuer auf gebrannte Wasser, Zoll, Stempelabgaben, leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, CO2-Abgabe, Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen und Ergänzungssteuer.