Der Bundesrat wird aufgefordert, ausländische Spione konsequenter zu verweisen.
Der Nationalrat will russische und andere ausländische Spione konsequenter des Landes verweisen.(Themenbild)
Die Ständeratskommission will russische und andere ausländische Spione konsequenter des Landes verweisen. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/STR

Der Bundesrat soll russische und andere ausländische Spione konsequenter des Landes verweisen. Das fordert nach dem Nationalrat auch die zuständige Ständeratskommission. Der Bundesrat will unabhängig vom Ausgang des Geschäfts weiterhin jeden Fall einzeln prüfen.

Mit 8 zu 4 Stimmen hat die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) eine Motion ihrer Schwesterkommission des Nationalrats zur Annahme empfohlen. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Die grosse Kammer hiess den Vorstoss in der Wintersession mit 103 zu 74 Stimmen bei 19 Enthaltungen gut.

Gefahr für diplomatische Interessen

Stimmt auch die kleine Kammer dem Vorstoss zu, muss der Bundesrat sämtliche ausländischen Personen konsequent des Landes verweisen. Solche, die durch verbotene nachrichtendienstliche Tätigkeit die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz oder die Rolle der Schweiz als Gaststaat gefährden. Und die nicht strafrechtlich verfolgt werden können.

Nach Meinung der Mehrheit der APK-S gefährden illegale Tätigkeiten die geschützten Dialogräume, die namentlich durch das Internationale Genf zur Verfügung gestellt werden. So hiess es in der Mitteilung weiter. Darüber hinaus könnten diese Tätigkeiten für die diplomatischen Interessen der Schweiz und die ins Visier genommenen Personen ein Risiko darstellen.

Verbotener Nachrichtendienst in der Schweiz strafbar

Deshalb sollten die Wegweisungsmechanismen für Personen, die nicht strafrechtlich verfolgt werden können, ausgebaut werden. Ohne jedoch auf eine Einzelfallprüfung zu verzichten. Schon heute können nachrichtendienstliche Tätigkeiten verfolgt werden.

Verbotener Nachrichtendienst ist in der Schweiz strafbar. Die Kommissionsminderheit sieht gemäss Mitteilung nicht, welchen Mehrwert die Motion im Vergleich zur aktuellen Praxis des Bundesrats bringen würde. Sie ist überdies der Meinung, dass für die Ausweisungen in diesem Bereich kein Automatismus eingeführt werden sollte.

Verteidigungsministerin Viola Amherd stellte im Nationalrat klar, dass auch bei einer Annahme der Motion weiterhin eine Einzelfallprüfung und ein Einzelfallentscheid erfolgen würden. Dies, um jeweils den besonderen Umständen und den Interessen der Schweiz gebührend Rechnung zu tragen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Viola AmherdNationalratBundesrat