Der Bundesrat soll Kosten- und Qualitätsziele im Gesundheitswesen festlegen. Der Ständerat spricht sich für Massnahmen gegen das Prämienwachstum aus.
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Schweizer Krankenkassen-Karten. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat soll künftig Kosten- und Qualitätsziele im Gesundheitswesen festlegen.
  • Der Ständerat hat sich für Massnahmen gegen das Prämienwachstum ausgesprochen.

Der Bundesrat soll alle vier Jahre Kosten- und Qualitätsziele im Gesundheitswesen festlegen. Wie der Nationalrat befürwortet auch eine Mehrheit der zuständigen Ständeratskommission diese Massnahme gegen das Prämienwachstum.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) ist mit 8 zu 5 Stimmen auf den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative der Mitte eingetreten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Beim Kernpunkt der Vorlage – der Einführung einer Zielvorgabe in der Krankenversicherung – folgte die Kommission der grossen Kammer mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.

Beratungen werden weitergeführt

Jeweils eine Minderheit beantragt, nicht auf den indirekten Gegenvorschlag einzutreten und auf eine Zielvorgabe zu verzichten. Die Kommission wird die Beratung der weiteren Massnahmen im indirekten Gegenvorschlag an der nächsten Sitzung weiterführen, wie es hiess.

Prämienverbilligung Krankenkasse Bundesrat
Der Bundesrat will den Kostenanstieg im Gesundheitswesen bremsen. - Keystone

Der Nationalrat beschloss beispielsweise, dass der Bundesrat unverzüglich überhöhte sowie nicht sachgerechte und nicht betriebswirtschaftliche Vergütungen in der Tarifstruktur Tarmed für ambulante ärztliche Behandlungen senken soll. Die Tarifgenehmigungsbehörde soll künftig auch für gewisse Spezialisten die Tarife senken oder die Grundversorger in bestimmten Regionen besserstellen können.

Die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» war im Nationalrat chancenlos. Sie verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen. Zu stark hiesse gemäss Initiativtext, wenn das Kostenwachstum pro versicherter Person um einen Fünftel über der Nominallohnentwicklung läge.

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