Die zuständige Ständeratskommission ist weiter gegen die «nur Ja heisst Ja»-Lösung im Sexualstrafrecht. Auch beim Schutzalter herrschen noch Differenzen.
«Nein heisst Nein» statt «Nur ein Ja ist ein Ja»: Die zuständige Ständeratskommission bevorzugt weiterhin die Widerspruchslösung im Sexualstrafrecht. (Symbolbild)
«Nein heisst Nein» statt «Nur ein Ja ist ein Ja»: Die zuständige Ständeratskommission bevorzugt weiterhin die Widerspruchslösung im Sexualstrafrecht. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/LUIS BERG
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Das Wichtigste in Kürze

  • Zwischen Ständerat und Nationalrat gibt es weiterhin Differenzen beim Sexualstrafrecht.
  • Die Ständeratskommission ist weiterhin gegen die sogenannte Zustimmungslösung.
  • Auch beim Schutzalter sind sich die Räte uneinig.

Die zuständige Ständeratskommission ist weiterhin gegen die sogenannte Zustimmungslösung («nur ein Ja ist ein Ja») im Sexualstrafrecht. Auch bei der Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern geht die Kommission weniger weit als der Nationalrat.

Laut der Rechtskommission des Ständerats (RK-S) ist die Zustimmungslösung nicht mit den beweisrechtlichen Grundsätzen des Strafprozesses vereinbar. Dies teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Auch sei die Frage ungelöst, wie eine angemessene strafrechtliche Würdigung der Willensmängel bei dieser Lösung aussehen würde.

Kommission plädiert für «Nein heisst Nein»

Deshalb plädiert die Kommission für die «Nein heisst Nein»-Lösung. Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen «gegen den Willen» einer Person vornimmt.

Eine weitere gewichtige Differenz bleibt die Unverjährbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern. Der Nationalrat schraubte das entsprechende Schutzalter auf 16 Jahre hoch. Die RK-S möchte bei maximal 12-jährigen Opfern bleiben.

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