Im Gegensatz zum Nationalrat will die zuständige Kommission des Ständerats die Teilnahmerechte von Beschuldigten an Beweiserhebungen einschränken. Sie plädiert für einen Kompromissvorschlag, der weniger weit geht als jener des Bundesrats.
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Eine Zeichnung von einer Gerichtsverhandlung. - sda - KEYSTONE/KARIN WIDMER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Teilnahmerechte sind einer der Kernpunkte bei der Revision der Strafprozessordnung.

Der Nationalrat hatte der Vorlage im Frühjahr zugestimmt, jedoch mit Änderungen gegenüber dem Entwurf der Regierung.

Nach geltendem Recht dürfen alle Parteien im Verfahren an allen Beweiserhebungen teilnehmen. Der Bundesrat beantragt, dass Beschuldigte bei Beweiserhebungen nicht dabei sein dürfen, bevor sie sich selbst einlässlich geäussert haben. Gemeint sind zum Beispiel Einvernahmen von Zeugen oder Personen, die im gleichen Verfahren beschuldigt sind. Der Nationalrat will aber beim Status quo bleiben, um faire Verfahren zu garantieren.

Die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) spricht sich nun mit 11 zu 2 Stimmen für einen Kompromiss aus, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Demnach soll die Staatsanwaltschaft die beschuldigte Person von der Einvernahme einer anderen beschuldigten Person ausschliessen können, solange die beschuldigte Person ausserhalb des Haftverfahrens nicht einvernommen worden ist.

Die Kommission beschloss gemäss Mitteilung auch, dass diese Einvernahme ausserhalb des Haftverfahrens unverzüglich, bei angeordneter Untersuchungshaft innert zehn Tagen, zu erfolgen hat. Eine Minderheit lehnt diesen Zusatz ab.

Die Vorlage wird in der Wintersession im Ständerat beraten.

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