Ständeratskommission erteilt einfacherer Einbürgerung klare Absage
Das Schweizer Einbürgerungsverfahren soll so bleiben, wie es ist. Nach dem Nationalrat will auch die zuständige Ständeratskommission nichts wissen von vereinfachten und vereinheitlichten Regeln auf nationaler Ebene.

Mit 12 zu 1 Stimmen beantragt die Staatspolitische Kommission des Ständerats (SPK-S) ein Nein zur Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)», wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Der Nationalrat hatte das Volksbegehren Ende April mit einer Zweidrittelsmehrheit abgelehnt.
So ist es sehr wahrscheinlich, dass die Initiative mit einer Nein-Empfehlung von Bundesrat und Parlament zur Abstimmung kommen wird. Das Volksbegehren wird in einer der nächsten Sessionen in der kleinen Kammer behandelt.
Die Demokratie-Initiative von der zivilgesellschaftlichen Allianz «Aktion Vierviertel» will, dass der Bund für die Gesetzgebung zur Einbürgerung zuständig ist. Die Kantone sollen die Verfahren weiterhin durchführen, aber keine Kriterien mehr festlegen können.
Bereits nach fünf Jahren rechtmässigen Aufenthalts in der Schweiz soll es einen Anspruch auf eine Einbürgerung geben. Die drei weiteren Voraussetzungen dafür wären Grundkenntnisse einer Landessprache, keine Gefährdung der Sicherheit und keine schwerwiegende Straffälligkeit.
Für die SPK-S geht die Initiative zu weit, wie es in der Mitteilung heisst. «Die deutliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer sowie der Verzicht auf kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsfristen würden dazu führen, dass sich auch Personen einbürgern lassen könnten, deren Aufenthalt in der Schweiz noch wenig gefestigt ist.»
Zudem seien die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Einbürgerung klar geregelt und hätten sich bewährt. Die Kommission lehne eine Kompetenzverschiebung der Staatsebenen ab.
Anträge für direkte Gegenentwürfe scheiterten in der Ständeratskommission, dürften aber im Plenum noch einmal zur Sprache kommen. Vorgeschlagen wird eine Erweiterung der erleichterten Einbürgerung auf die zweite Ausländergeneration, auf Kinder mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz und eine erleichterte Einbürgerung bei jahrzehntelangem Aufenthalt in der Schweiz.
Ebenfalls Nein sagte die SPK-S zu einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission. Sie verlangt, die Bedingung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfrist für eine Einbürgerung – heute zwei bis fünf Jahre – auf zwei bis drei Jahre zu senken. Zudem sollen die Kantone keine zusätzlichen kommunalen Fristen vorschreiben. Damit befasst sich nun wieder die Nationalratskommission.






