Der Ständerat hat den Kapitalzuschuss für die SBB gekürzt. Statt den ursprünglichen 1,15 Milliarden sollen es nur noch 850 Millionen Franken sein.
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Ein Zug der SBB. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die SBB soll vom Bund weniger Geld erhalten als zunächst vorgesehen.
  • Der Ständerat will den Kapitalzuschuss auf 850 Millionen Franken kürzen.
  • Zuvor hiess das Parlament eigentlich einen Betrag von 1,15 Milliarden gut.
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Der Kapitalzuschuss des Bundes für die SBB könnte tiefer ausfallen als zunächst geglaubt. Weil der Ständerat in der ersten Beratungsrunde der Entschuldungsvorlage die Ausgabenbremse nicht gelöst hatte, konnte er erneut entscheiden. Er nutzte das für eine Kürzung.

Der Kapitalzuschuss soll den SBB helfen, die Folgen der Ertragsausfälle im Fernverkehr während der Corona-Pandemie zu bewältigen. Das Parlament hatte dies mit einer Motion verlangt. Der Bundesrat beantragte 1,15 Milliarden Franken, und beide Räte hiessen den Betrag zunächst gut.

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Doch in der ersten Beratungsrunde im Ständerat stimmte zwar eine Mehrheit der Anwesenden für das Lösen der Ausgabenbremse, aber das qualifizierte Mehr von 24 Stimmen wurde nicht erreicht. Der Nationalrat hielt daraufhin an den 1,15 Milliarden Franken fest.

Der Ständerat nutzte die zweite Runde am Mittwoch dagegen für einen Kürzungsentscheid. Oppositionslos hiess er den Betrag von nunmehr 850 Millionen Franken gut – und löste danach die Ausgabenbremse.

Die SBB hätten sich schneller von der Krise erholt, während die Finanzlage beim Bund kritischer werde, sagte Marianne Maret (Mitte/VS), Präsidentin der Verkehrskommission (KVF-S), zum einstimmigen Antrag der Kommission. Statt 1,15 Milliarden Franken zur Deckung der Verluste beantragte die KVF-S im Sinn eines Kompromisses 850 Millionen Franken.

Das entspreche den Deckungsbeiträgen der SBB im Fernverkehr in den drei Pandemiejahren, sagte Maret.

Finanzministerin Karin Keller-Sutter erklärte sich einverstanden. Nun hat der Nationalrat zu entscheiden. Den Kapitalzuschuss vom Bund hatten die Räte verlangt. Seine Höhe war von Beginn weg umstritten.

Auch Bestimmung zu Darlehen an SBB ist umstritten

Noch umstritten ist auch eine ins Gesetz über die Schweizerischen Bundesbahnen eingefügte Bestimmung zu Darlehen des Bundes an die SBB. Der Bundesrat wollte, dass die SBB ab einem bestimmten Verschuldungsniveau von Tresorerie- zu Haushaltsdarlehen des Bundes übergehen müssen. Damit würden die Gelder der Schuldenbremse unterstehen.

Der Nationalrat war dagegen, weil er befürchtete, dass mit dieser Regelung Darlehen auf Kosten anderer Bundesaufgaben gingen. Der Ständerat setzte dann – auch hier als Kompromiss – eine Obergrenze bei den Tresoreriedarlehen, und er will die Festlegung dieser Obergrenze flexibler gestalten als der Bundesrat. An diesem Entscheid hielt er fest.

Teil der Vorlage ist auch eine Aufstockung der Reserven des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Vorgesehen ist, dass der Maximalanteil von zwei Dritteln des Reinertrages der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) in den Fonds fliesst, wenn dessen Reserven nicht mindestens 300 Millionen Franken betragen.

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