Krankenversicherer sollen nicht zum Reserven-Abbau gezwungen werden. Die Standesinitiative aus dem Kanton Waadt wurde vom Ständerat abgelehnt.
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Der Ständerat an einer Sitzung während der Sommersession 2019. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Obergrenze für Reserven von Krankenversicherern wird vom Ständerat abgelehnt.
  • Es seien bereits Massnahmen ergriffen worden, die das Anliegen aufnähmen.
  • Als Nächstes befasst sich der Nationalrat mit dem Anliegen.

Der Ständerat will keine Obergrenze für die Reserven von Krankenversicherern. Er hat am Dienstag eine Standesinitiative des Kantons Waadt abgelehnt. Mit 23 zu 11 Stimmen bei zwei Enthaltungen sprach sich die kleine Kammer gegen die Initiative aus.

Diese sah vor, dass die Reserven von Krankenkassen maximal 150 Prozent des gesetzlich vorgesehenen Werts betragen dürfen. Versicherer wären verpflichtet worden, ihre Reserven auf diesen Grenzwert zu reduzieren.

Die Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) war der Meinung, es seien bereits Massnahmen ergriffen worden, die das Anliegen aufnähmen. Deren Wirkung solle man abwarten.

Sie kritisierte zudem die vorgeschlagene Lösung als zu unflexibel. Eine Kommissionsminderheit wollte ein Ja zu der Standesinitiative.

Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Sache befassen. Ähnliche Standesinitiativen aus der Romandie und dem Tessin waren bereits in der Vergangenheit im Parlament gescheitert.

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