Ständerat stellt sich bei E-ID hinter Nationalrat
Der Rückweisungsantrag wird vom Ständerat klar abgewiesen. Den Kritikern werden aber Zugeständnisse gemacht.

Das Wichtigste in Kürze
- Das IT-Gerüst für die schweizweit kommende E-ID wird von privaten Unternehmen betrieben.
- Der Ständerat folgt somit dem Bundesrat und dem Nationalrat.
Der Ständerat hat heute mit 32:7 Stimmen den Nationalratsentscheid zur kommenden E-ID bestätigt. Es bleibt also dabei: Die neue elektronische Identifikation (E-ID) soll von privaten Unternehmen herausgegeben werden, der Bund bestätigt lediglich die Identität.
Aus einer aktuellen Umfrage geht hervor, dass sich eine grosse Mehrheit der Bevölkerung eine E-ID vom Staat wünscht. Anita Fetz (SP/BS) forderte deshalb den Ständerat dazu auf, den Bundesrat das neue Gesetz noch einmal überarbeiten zu lassen. Natürlich wolle man eine technisch hochstehende Lösung, allerdings müsse der Staat zu einer solchen fähig sein. Die Bevölkerung hätte Vertrauen in den Staat, nicht in ein grosses Tech-Unternehmen.
Bundesrat ist pessimistisch
Der Bundesrat meint indes, dass der Staat überhaupt nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung fähig wäre. Die Technologie würde sich für den Bund zu schnell entwickeln und man würde dem Fortschritt nicht mithalten können. Dies erzürnte Fetz noch mehr. Wenn der Staat nicht fähig sei, diese Entwicklung mitzugehen, schaffe er sich selber ab, meinte sie.
Justizministerin Karin Keller-Sutter wies wiederholt darauf hin, dass es bei der Debatte nicht um die E-ID an sich ginge. Diese sei immer unter der Kontrolle des Bundes. Stattdessen gehe es beim geplanten Outsourcing nur um die Technologie für den Login, eine Monetarisierung sei ausgeschlossen. Dies sei den Umfrageteilnehmern zuwenig klar vermittelt worden.
Zugeständnisse für Kritiker
Den Kritikern wurden aber auch wesentliche Zugeständnisse gemacht. Insbesondere die Einführung einer staatlichen Kommission (EIDCOM) welche die zuständigen privaten Provider überwachen und kontrollieren wird. Gestrichen wurden ausserdem die erhöhten Sorgfaltspflichten für Nutzer sowie das Übertragungsverbot auf Dritte.