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Ständerat gegen Gesetzesanpassung für freiwillige Quellensteuer

Keystone-SDA
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Bern,

Der Ständerat hat eine Initiative für eine freiwillige Quellensteuer verworfen. Die Initiative ist damit vom Tisch.

Steuern
Im Kanton Luzern zahlen Unternehmen künftig weniger Steuern. (Symbolbild) - Pixabay

Eine freiwillige Quellenbesteuerung ist vom Tisch: Im Gegensatz zum Nationalrat will der Ständerat keine Gesetzesänderung, damit Schweizer und niedergelassene Steuerpflichtige einen Teil ihrer Einkommenssteuer freiwillig direkt vom Lohn abziehen lassen können. Der Entscheid des Ständerats über eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Emmanuel Amoos (SP/VS) fiel mit 24 zu 13 Stimmen sowie mit einer Enthaltung. Die Initiative ist damit vom Tisch.

Der Vorstoss sei unnötig, denn es gebe die Möglichkeit einer freiwilligen Steuervorauszahlung bereits, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Wer es benötigen würde, dürfte das Instrument zudem kaum nutzen. Und für Arbeitgeber und Staat entstünde zusätzlicher administrativer Aufwand.

Bei einem Direktabzug vom Lohn würde den Betroffenen das Geld dann ausserdem für ihre übrigen Bedürfnisse fehlen, argumentierte die Mehrheit. Für sie sei eine Finanzberatung hilfreicher als eine freiwillige Quellenbesteuerung.

Minderheitsmeinungen zur Besteuerungsfrage

Etwa zehn Prozent der Menschen in der Schweiz seien mit den Steuern im Rückstand, entgegnete Carlo Sommaruga (SP/GE) für die Minderheit. Die Vorlage könne dazu beitragen, Verluste für die öffentliche Hand zu vermeiden. Bestimmte Angestellte würden zudem bereits an der Quelle besteuert.

Viele Verschuldete seien krank und fehlten bei der Arbeit, doppelte Céline Vara (Grüne/NE) nach. Das verursache beim Arbeitgeber Kosten. Der Mehraufwand für die Besteuerung an der Quelle lohne sich für sie wirtschaftlich, weil ihre Angestellten weniger fehlten.

Auf Gemeinden, Kantone und den Bund habe das erhebliche Auswirkungen, hatte Amoos seinen Vorstoss begründet. Jedes Jahr müssten öffentliche Verwaltungen Hunderte Millionen Franken an Steuerschulden als Debitorenverluste abschreiben.

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