Der Ständerat will keinen fixen Lohndeckel von 500'000 Franken für bundesnahe Betriebe wie Post, SBB oder Ruag. Er hat eine Motion von Nationalrat Corrado Pardini (SP/BE) mit 34 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Der Nationalrat Corrado Pardini (SP/BE) scheiterte mit seinem Vorstoss.
Der Nationalrat Corrado Pardini (SP/BE) scheiterte mit seinem Vorstoss. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Corrado Pardini verlangt, dass der höchste Lohn in bundesnahen Betrieben 500'000 Franken nicht übersteigen dürfe.
  • Seiner Meinung nach, soll das Topmanagement solcher Betriebe nicht mehr verdienen, als die Mitglieder des Bundesrates.
  • Pardinis Motion wurde vom Ständerat abgelehnt.

Pardini hatte mit dem Vorstoss verlangt, dass der höchste Lohn in Betrieben, deren Mehrheitsaktionär oder Haupteigner der Bund ist, 500'000 Franken nicht übersteigen dürfe. Der Nationalrat hatte Pardinis Motion mit 111 zu 74 Stimmen angenommen.

Es gebe keine plausible Begründung, warum das Topmanagement der bundesnahen Unternehmen wesentlich mehr verdienen sollten als die Mitglieder des Bundesrats, die die politische Verantwortung für die Unternehmen trügen, hatte Pardini argumentiert. Im Visier hatte er damit Post-Chefin Susanne Ruoff oder SBB-Boss Andreas Meyer.

Ball bei Schwesterkommission

Die Staatspolitische Kommission (SPK) des Ständerates sah zwar ebenfalls Handlungsbedarf, plädierte aber für ein Nein, auch weil sie die Motion für zu starr hielt. Mit der Unterstützung einer parlamentarischen Initiative aus dem Nationalrat spielte die SPK den Ball zurück ins Feld der nationalrätlichen Schwesterkommission.

Die Ständeratskommission forderte eine gewisse Flexibilität, wie Präsidentin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) ausführte. Der Bund solle im Rahmen der Eignerstrategie eine Bandbreite durchsetzen und auf Vergütungen hinwirken, die im Verhältnis zur Aufgabe stehe. Das verlangt die SPK mit einer eigenen parlamentarischen Initiative.

Der Bundesrat lehnte die Motion ab. Finanzminister Ueli Maurer erinnerte daran, dass der Bund als Eigner an den Generalversammlungen auf die Löhne Einfluss nehmen könne. Er sprach dabei von einer Obergrenze von rund einer Million Franken.

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