Der Ständerat berät heute Donnerstag eine Revision der Invalidenversicherung (IV), die auf Kinder, Jugendliche und psychisch Kranke fokussiert.
Die IV hat schon mehrere Reformen hinter sich. Aktuell stehen erneut Änderungen zur Debatte - darunter ein stufenloses Rentensystem. Im Bild eine Fibromyalgie-Patientin mit ihrem IV-Ausweis.  (Symbolbild)
Die IV hat schon mehrere Reformen hinter sich. Aktuell stehen erneut Änderungen zur Debatte - darunter ein stufenloses Rentensystem. Im Bild eine Fibromyalgie-Patientin mit ihrem IV-Ausweis. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/MARTIN RUETSCHI
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Das Wichtigste in Kürze

  • Im Ständerat steht heute die Diskussion über eine Revision der IV auf dem Programm.
  • Der Fokus der Revision liegt auf Kindern, Jugendlichen und psychisch Kranken.

Der Ständerat berät heute Donnerstag als Zweitrat eine Revision der Invalidenversicherung (IV), die auf Kinder, Jugendliche und psychisch Kranke fokussiert. Diese sollen künftig früher unterstützt werden. Die IV ist auf Eingliederung ausgerichtet.

Die bisherigen Reformen führten dazu, dass die Zahl der Neurenten gesunken ist. Mit der Entwicklung bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist der Bundesrat jedoch noch nicht zufrieden. Hier setzt die aktuelle Reform an.

Künftig sollen Jugendliche schon ab dem 13. Altersjahr der IV gemeldet werden können, wenn der Eintritt ins Berufsleben gefährdet ist. Das Ziel ist, dass die IV Unterstützungsmassnahmen ergreifen kann.

Daneben soll das Taggeld für junge Versicherte der Höhe eines Lehrlingslohnes angeglichen werden. Heute kann das Taggeld höher sein als ein Lehrlingslohn, was zu Fehlanreizen führt.

Ständerat IV
Heute debattierte der Ständerat über eine Revision der IV. - Keystone

Psychische Erkrankungen häufigste Ursache für Bezug der IV-Rente

Ebenfalls mehr Beratung und Begleitung sollen psychisch beeinträchtigte Menschen erhalten. Zudem soll die Früherfassung auf Personen ausgedehnt werden, die zwar noch nicht arbeitsunfähig, aber von länger dauernder Arbeitsunfähigkeit bedroht sind.

Um die Vermittlungschancen nach dem Wegfall der Invalidenrente zu erhöhen, will der Bundesrat die mögliche Bezugsdauer für Taggelder der Arbeitslosenversicherung verlängern. Psychische Erkrankungen sind heute die häufigste Ursache für den Bezug einer IV-Rente.

Schliesslich nimmt der Bundesrat einen neuen Anlauf für ein stufenloses Rentensystem. Dieses würde das heutige System mit Viertelrenten, halben Renten, Dreiviertelrenten und Vollrenten ablösen.

LGBTIQ+-Personen
LGBTIQ+-Personen sind psychisch weniger gesund als der Rest der Bevölkerung. (Symbolild) - Pixabay

Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich Arbeit für IV-Bezüger in jedem Fall lohnt. Heute ist das wegen Schwelleneffekten nicht immer der Fall. Eine Vollrente soll wie heute ab einem Invaliditätsgrad von 70 Prozent zugesprochen werden.

Ständeratskommission für tiefere Altersgrenze

Umstritten ist, ab welchem Alter die Besitzstandwahrung gelten soll. Geht es nach dem Bundesrat und dem Nationalrat, sollen bereits laufende Renten nach dem neuen System berechnet werden, wenn die versicherte Person bei Inkrafttreten noch nicht 60 Jahre alt ist und sich der Invaliditätsgrad um mindestens 5 Prozentpunkte ändert.

Die vorberatende Ständeratskommission hat sich für eine tiefere Altersgrenze ausgesprochen: Rentner ab 55 Jahren sollen beim Übergang zum stufenlosen Rentensystem keine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen.

Ständerat Budget
Der Ständerat reduzierte den Überschuss auf 313 Millionen Franken, mit Aufstockungen namentlich bei Bildung und Forschung. - Keystone

Streitpunkt Kinderrenten

Auch in anderen Punkten zeichnen sich Differenzen zwischen National- und Ständerat ab. Der Nationalrat möchte die Renten der Kinder von IV-Rentnerinnen und -Rentnern senken. Die Ständeratskommission lehnte das einstimmig ab. Sie will die «Kinderrente» auch nicht in «Zulage für Eltern» umbenennen.

Im Nationalrat hatten die Vertreterinnen und Vertreter der bürgerlichen Parteien argumentiert, es dürfe nicht sein, dass Familien mit IV-Rente besser gestellt seien als Familien, die ihren Unterhalt selber verdienten.

Die Ständeratskommission liess die Verhältnisse untersuchen - und kam zum Schluss, dass Familien trotz Kinderrenten und Ergänzungsleistungen weniger Einkommen zur Verfügung haben als vergleichbare Familien ohne die Sozialleistungen. Eine Kürzung der Kinderrenten sei somit nicht angebracht, befand die Kommission.

Dafür will die Ständeratskommission mehr Transparenz bei der Begutachtung von Versicherten: IV-Stellen sollen künftig eine Liste ihrer Gutachter sowie die Zahl der von diesen jährlich begutachteten Fälle veröffentlichen. Auch die Ergebnisse der Gutachten sollen veröffentlicht werden.

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