Wer für ein Kind das Sorgerecht hat, soll künftig im Einwohnerregister stehen. Dafür hat sich der Nationalrat am Montag ausgesprochen. Er will den Bundesrat beauftragen, dafür rechtliche Grundlagen zu schaffen.
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In den USA rückt die Zulassung für die Corona-Impfung für Kleinkinder näher. - dpa-infocom GmbH
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die grosse Kammer sprach sich oppositionslos für eine entsprechende Motion ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) aus.

Die Vorlage geht an den Ständerat.

Stimmt auch der Ständerat zu, erhält der Bundesrat zunächst den Auftrag, eine Machbarkeitsstudie durchzuführen. Falls diese keine grundlegenden Hindernisse ergibt, müsste die Landesregierung danach neue rechtliche Grundlagen für den Eintrag in die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister prüfen.

In seiner Antwort auf ein Postulat des Solothurner FDP-Nationalrats Kurt Fluri zum Thema hatte der Bundesrat im März geschrieben, dass «klar Handlungsbedarf» bestehe, weil derzeit die Behörden, etwa Schulen oder Passbüros, nicht prüfen könnten, welcher Elternteil sorgeberechtigt sei.

Die Landesregierung selbst schlug in dem Bericht auch den Eintrag ins Einwohnerregister als Lösung vor.

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