Sonko-Prozess: Anwalt bezeichnet Anklageänderung als unzulässig
Das Bundesstrafgericht hat am Montag die Berufungsverhandlung gegen den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko aufgenommen. Dessen Anwalt kritisierte, dass die Anklage in unzulässiger Weise geändert worden sei.

Zu Prozessbeginn verlangte der Verteidiger des heute 57-jährigen Angeklagten, das Verfahren müsse auf der Basis der im April 2023 von der Bundesanwaltschaft (BA) eingereichten Anklageschrift durchgeführt werden. Diese wurde nach einer ersten Prüfung durch die Strafkammer an die BA zurückgegeben, um gewisse Punkte zu ändern. Unter anderem wurde der Tatbestandes des Mordes aufgenommen.
Das Vorgehen der Strafkammer war aus Sicht des Anwalts unzulässig. Zwar könne das Gericht der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit geben, eine Anklage zu ändern. Der Tonfall der Vorinstanz im entsprechenden Schreiben komme jedoch einem Befehl gleich. Die Strafkammer wies diese Kritik zurück und entschied 2024 auf der Basis der ergänzten Anklage. Die Berufungskammer wird diese Frage ebenfalls beurteilen müssen.










