Sonko-Prozess: Anwalt bezeichnet Anklageänderung als unzulässig
Das Bundesstrafgericht hat am Montag die Berufungsverhandlung gegen den früheren gambischen Innenminister Ousman Sonko aufgenommen. Dessen Anwalt kritisierte, dass die Anklage in unzulässiger Weise geändert worden sei.

Der frühere gambische Innenminister Ousman Sonko steht seit Montag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts in Bellinzona. Sein Anwalt sieht für mutmasslich begangene Taten vor 2011 keine Zuständigkeit der Schweizer Justiz.
Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem heute 57-jährigen Sonko vor, in der Zeit von 2000 bis 2016 in seinen Funktionen im gambischen Staatsapparat an Mord, Tötungen, schwerer Körperverletzung, Folter, Vergewaltigung und weiteren Straftaten als Verbrechen gegen die Menschlichkeit beteiligt gewesen zu sein.
In der Schweiz trat der Artikel 264a des Strafgesetzbuches zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu Beginn des Jahres 2011 in Kraft. Sonkos Anwalt beschäftigte sich deshalb am Montag während mehrerer Stunden damit, weshalb alle mutmasslichen Taten vor 2011 von der Schweizer Justiz nicht verfolgt werden könnten.
Die Unverjährbarkeit von Verbrechen gegen die Menschlichkeit gelte nicht rückwirkend, sondern erst ab Inkrafttreten des besagten Gesetzesartikels. Auch könne bei den Taten vor 2011 nicht auf die Verjährungsfristen der einzelnen Delikte abgestützt werden, um die Verfolgbarkeit in der Schweiz zu rechtfertigen.
Mit dem Völkergewohnheitsrecht kann gemäss dem Verteidiger ebenfalls nicht argumentiert werden, weil es keine lang gelebte anerkannte Rechtspraxis gebe, die der Überzeugung der Allgemeinheit entspreche. Diesen Argumenten ist die Strafkammer als erste Instanz nicht gefolgt.
Vergleichbarer Fall
Auch die Berufungskammer hat im Fall des Liberianers Alieu Kosiah anders entschieden, der 2023 zweitinstanzlich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt wurde. Ein höchstgerichtlicher Entscheid zu dieser Frage steht noch aus.
Kritik übte der Anwalt weiter an der Abänderung der Anklageschrift vor der erstinstanzlichen Hauptverhandlung. Seiner Ansicht nach habe die Strafkammer die BA dazu angewiesen, was nicht zulässig sei. Die Strafkammer liess diese Rüge jedoch nicht gelten und fällte ihren Entscheid auf der Basis der geänderten Anklage.
Sonko ist im Mai 2024 wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts sprach Sonko als erstinstanzliches Gericht der mehrfachen vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen Freiheitsberaubung und der mehrfachen Folter als Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig. Es ordnete zudem eine Landesverweisung von zwölf Jahren an.
Die Strafkammer erachtet es aufgrund der Beweislage als erwiesen, dass Sonko in seinen Funktionen im Staatsapparat und zuletzt als Innenminister Teil eines abgestimmten Systems war. Dieses machte Oppositionelle und Journalisten mundtot und schüchterte die Bevölkerung mit drastischen Methoden ein. (Fall CA.2025.3)










