Soll die Schweiz Irans Revolutionsgarde auf Terrorliste setzen?
Die iranischen Revolutionsgarden terrorisieren und ermorden die eigene Bevölkerung. Soll sich da jetzt auch die Schweiz einmischen?

Das Wichtigste in Kürze
- Die EU hat die iranischen Revolutionsgarden auf die Terrorliste gesetzt.
- Jetzt diskutiert auch die Schweiz über die Terrorlistung.
- Ein SVP-Nationalrat ist dafür, ein SP-Ständerat ist dagegen.
Bei Aufständen gegen die Islamische Republik liess die iranische Führung Zehntausende ihrer eigenen Leute töten. Sie hetzte dafür die paramilitärischen Revolutionsgarden (IRGC) auf die Protestierenden.
Soll die Schweiz die IRGC als Terrororganisation einstufen?
Die USA machten diesen Schritt bereits 2019. Nach der EU, die vergangene Woche diesen Schritt vollzog, gewinnt die Debatte an Brisanz.
EU-Aussenministerin Kaja Kallas begründete: «Unterdrückung darf nicht unbeantwortet bleiben». Ein Regime, das Tausende der eigenen Bevölkerung töte, arbeite an seinem Niedergang.
Teheran reagierte prompt: Der iranische Parlamentspräsident Mohammad Bagher Ghalibaf erklärte, die militärischen Streitkräfte der EU als «terroristisch» einzustufen.

Auch in der Schweiz wird über eine Terrorlistung diskutiert. Die Organisation «Free Iran Switzerland» fordert in einer Petition: «Revolutionsgarde auf die Terrorliste. Auch in der Schweiz!»
Über 1000 Personen haben bereits unterschrieben.
SVPler: «Staatlicher Terrorismus darf nicht toleriert werden»
Unterstützung für die Forderung gibt es aus der Politik. SVP-Nationalrat Lukas Reimann sagt zu Nau.ch: «Aus meiner Sicht gibt es gute Gründe, weshalb die Schweiz prüfen sollte, die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einzustufen.»

Er erklärt: «Die Revolutionsgarden sind keine gewöhnliche militärische Einheit, sondern ein zentrales Machtinstrument des iranischen Regimes. Sie sind nachweislich in die Finanzierung, Ausbildung und Bewaffnung terroristischer Gruppen involviert. Darunter auch die Hamas, die von der Schweiz mittlerweile zu Recht verboten wurde.»
Hinzu komme die Unterstützung extremistischer Milizen. «Diese Aktivitäten destabilisieren ganze Regionen und richten sich indirekt auch gegen westliche Demokratien», so Reimann.
«Schwerwiegend, grausam und inakzeptabel»
Ein Verbot hätte zudem Signalwirkung: «Ein Verbot würde zudem ein klares politisches Signal senden, dass staatlich organisierter Terrorismus nicht toleriert wird. Unabhängig davon, ob er von nichtstaatlichen Akteuren oder von staatlichen Institutionen ausgeht.»
Für den Genfer SP-Ständerat Carlo Sommaruga ist die Antwort auf die Frage, ob die Revolutionsgarden auf die Terrorliste müssen, klar: Nein.
Zwar seien die von den Revolutionsgarden begangenen Menschenrechtsverletzungen «äusserst schwerwiegend, grausam und inakzeptabel», betont er gegenüber Nau.ch. «Ein solches Verbot wäre aber, im Gegensatz zu Sanktionen, rein symbolisch und würde nichts bewirken.»

Zudem würde dies die Rolle der Schweiz als Vermittlerin in Verhandlungen schwächen.
Die Schweiz habe historisch bewaffneten Widerstandsgruppen einen vertraulichen Rahmen für Gespräche geboten. «Auch mit solchen, die schwere Gewalt verüben.» Ein generelles Verbot schränke diesen Handlungsspielraum ein.
Zudem gebe es in der Schweiz keine nachweisbaren Unterstützungsstrukturen für die Revolutionsgarden. «Bis heute konnte nicht gezeigt werden, dass es politische Unterstützung oder Finanzflüsse aus der Schweiz gibt», so Sommaruga.
Darüber hinaus erinnert er daran, dass die Unterstützung terroristischer Organisationen in der Schweiz bereits heute strafrechtlich verfolgt werden kann.
Ein weiterer Punkt: Im Unterschied zur Hamas seien die Revolutionsgarden Teil des iranischen Staates. «Die Revolutionsgarden sind keine unabhängige Gruppe, sondern eine staatliche Institution», sagt Sommaruga.
SP-Ständerat sorgt sich um Neutralität
«Die Konsequenz wäre letztlich, den iranischen Staat als terroristisch zu bezeichnen. Das ist sicherlich richtig, aber eine symbolische politische Entscheidung ohne jegliche Auswirkungen zu treffen, würde jede Möglichkeit guter Dienste zunichte machen.»
Statt einer Terrorlistung plädiert Sommaruga für gezielte und stärkere Sanktionen gegen alle Institutionen des iranischen Staates und alle Mitglieder der Revolutionsgarden und für Unterstützung des Widerstands im Land.
Besorgt zeigt er sich um das Schweizer Schutzmachtmandat im Iran, wo die Schweiz die Interessen der USA vertritt. «Eine formelle Terrorlistung würde diesen Kanal und unsere Rolle gefährden.»
Auch der SVPler Lukas Reimann findet das Schutzmachtmandat für die USA wichtig. «Ich bin jedoch der Ansicht, dass die Wahrnehmung humanitärer Aufgaben und eine klare Haltung gegenüber Terrororganisationen kein Widerspruch sein müssen.»
Schliesslich erfüllten auch andere Staaten mit kritischer Haltung gegenüber dem Iran weiterhin diplomatische und humanitäre Aufgaben. «Die Schweiz darf ihre sicherheitspolitischen und moralischen Grundsätze nicht allein aus Rücksicht auf dieses Mandat aufgeben», sagt er.
«Kriminalisierung eines staatlichen Organs»
Nahost-Experte Reinhard Schulze gibt auf Anfrage von Nau.ch ebenfalls zu bedenken: «Artikel 150 der iranischen Verfassung von 1979 verankert die Islamischen Revolutionsgarden ausdrücklich als verfassungsrechtlich legitimierten Teil des Staatsapparates.»
Doch: Zwischen 2012 und 2020 haben die Revolutionsgarden durch den Aufbau internationaler Netzwerke ihre Macht weit über den Iran hinaus ausgedehnt. «Damit operieren sie faktisch jenseits des verfassungsrechtlichen Territoriums Irans.»

Allerdings: Solange die iranische Verfassung anerkannt werde, «können die Revolutionsgarden nicht als paramilitärischer Akteur ausserhalb des Staates gelten. Eine Terrorlistung käme daher faktisch der Kriminalisierung eines staatlichen Organs gleich.»
Zudem sei umstritten, ob staatliche Akteure völkerrechtlich Terrorismus begehen können: «Viele Staaten definieren Terrorismus als per se nichtstaatlich. Andere sehen gezielte Gewalt gegen Zivilisten auch dann als Terrorismus, wenn sie von staatlichen Institutionen ausgeht.»
Das Schweizer Strafrecht könne bereits heute Ausländer für Völkerrechtsverbrechen verfolgen, ergänzt Schulze.
Experte warnt vor Präzedenzfall
«Eine Terrorlistung der IRGC hätte zur Folge, dass deren Repräsentanten bei Aufenthalt in der Schweiz potenziell wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation strafrechtlich verfolgt werden müssten.»
Eine Einstufung würde das iranische Regime isolieren. «Dagegen spricht, dass die Effekte einer solchen Massnahme erst langfristig sichtbar wären, sie als Einmischung interpretiert werden und die Neutralitätsdebatte verschärfen könnte. Zudem würde ein Präzedenzfall geschaffen, staatliche Akteure grundsätzlich terrorlistenfähig zu machen.»
Das Engagement der neutralen Schweiz würde vom Iran «vermutlich politisch infrage gestellt, aber nicht grundsätzlich aufgekündigt», sagt Schulze.
Der Experte meint: «Die jüngste iranische Rhetorik, europäische Streitkräfte pauschal als terroristisch zu bezeichnen, deutet eher auf eine gezielte Begrenzung der Eskalation hin.»













