Den eigenen ausgefüllten Stimmzettel auf Instgram posten: Ist das überhaupt erlaubt? Nau hat nachgefragt, ob etwa etwa Lo&Leduc Konsequenzen fürchten müssen.
Machen sich Lo&Leduc mit ihrem Instagram-Post strafbar?
Machen sich Lo&Leduc mit ihrem Instagram-Post strafbar? - Instagram
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Das Wichtigste in Kürze

  • User wie Lo&Leduc posten auf Social Media ein Foto von ihrem ausgefüllten Stimmzettel.
  • In der Schweiz gilt das Stimmgeheimnis, das für alle auch eine Pflicht ist.
  • Deshalb muss der Stimmende seine Stimme so abgeben, dass niemand weiss, was er stimmt.

Die Schweizer Musiker Lo & Leduc bekennen Farbe: Auf Instagram posteten sie ein Foto ihres Stimmzettels zur Abstimmung am 25. November. Klar zu erkennen: Sie sagen Nein zur Selbstbestimmungsinitiative sowie zur Überwachung versicherter Personen. Mit dem Post wollten sie ihre Follower zum Abstimmen bewegen, wie sie sagen. Auch andere Künstler und Prominente stellten deshalb ein Foto ihres ausgefüllten Stimmzettels online.

Doch: Dürfen sie das überhaupt? In Deutschland wurden unlängst dutzende Personen angezeigt, weil sie ihren ausgefüllten Stimmzettel in sozialen Netzwerken zeigten. Die Stimmen wurden zudem ungültig, denn sie verletzen das Wahlgeheimnis. «Wer einer dem Schutz des Wahlgeheimnisses dienenden Vorschrift in der Absicht zuwiderhandelt, sich oder einem anderen Kenntnis davon zu verschaffen, wie jemand gewählt hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft», heisst es dazu im deutschen Strafgesetzbuch.

Niemand soll wissen, wie ich stimme

Und in der Schweiz? Auch hier steht im Bundesgesetz über die politischen Rechte: «Das Stimmgeheimnis ist zu wahren» (BPR: Art. 1, Abs. 7). Monika Binz, Rechtskonsulentin der Stadt Bern, erklärt, dass das Stimmgeheimnis die unverfälschte Stimmabgabe schützte. «Die Stimmberechtigten sollen ihr Stimmrecht möglichst frei ausüben und den Stimmzettel so ausfüllen können, wie es ihrem wirklichen Willen entspricht.» Gibt es einen Beweis wie eine Person abstimmt, würde es möglich, diese mit Geld oder Drohungen zu beeinflussen.

1872 wurde darum das Stimmgeheimnis in der Schweiz zum Schutz der Schwächeren in der Schweiz eingeführt, erklärt Nadja Braun Binder, Rechtsprofessorin an der Universität Zürich. Aber: «Das Stimmgeheimnis ist nicht nur ein Recht, sondern auch eine Pflicht.» Das bedeutet: «Die stimmberechtigte Person muss ihre Stimme so abgeben, dass ihr der Inhalt der Stimme nicht zugeordnet werden kann.»

Nadja Braun Binder ist Assistenzprofessorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Zürich. 2005 promovierte sie zum Thema Stimmgeheimnis.
Nadja Braun Binder ist Assistenzprofessorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Zürich. 2005 promovierte sie zum Thema Stimmgeheimnis. - zvg

Wie stimmen Lo&Leduc tatsächlich?

Jedoch kann jeder und jede in der Schweiz seinen Entscheid öffentlich machen, wenn er will. «Darin liegt keine Verletzung des Stimmgeheimnisses, da die stimmberechtigte Person unabhängig von ihrem effektiven Entscheid irgendeine Antwort geben kann.» Dank dem Stimmgeheimnis lässt sich nicht nachprüfen, wie jemand also tatsächlich stimmt. Aus demselben Grund ist es auch möglich, seine Stimmabsicht mündlich mitzuteilen.

Aus juristischer Sicht ist das Foto von Lo&Leducs Stimmzettel daher noch kein Beweis, dass sie am 25. November die SBI ablehnen. Problematisch würde es, wenn sie sich beim Abstimmen selber filmen würden, so Professorin Braun. Beim Zettel auf dem Instagram-Foto könne sich schliesslich auch um eine Kopie handeln. Und vielleicht kreuzen die beiden schliesslich doch «Ja» an. Das würde – Stimmgeheimnis sei Dank! – keiner je erfahren.

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