Das Schweizer Volk wird am 29. November über die Konzernverantwortungsinitiative sowie die Volksinitiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer abstimmen.
Konzernverantwortung
Ein Plakat der Initiative «Für verantwortungsvolle Konzerne – zum Schutz von Mensch und Umwelt». - Instagram
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat beschlossen, dass zwei Vorlagen am 29. November vors Volk kommen.
  • Es handelt sich einerseits um die Konzernverantwortungsinitiative.
  • Zudem wird über die Volksinitiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer abgestimmt.

Am 29. November kann das Stimmvolk über zwei eidgenössische Vorlagen entscheiden. Dies hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen. An die Urne kommen demnach die Konzernverantwortungsinitiative sowie die Volksinitiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer.

Der Bundesrat schloss angesichts der grassierenden Coronavirus-Pandemie spezielle Massnahmen zur Durchführung der Abstimmung nicht aus. Sollte sich die Lage wesentlich verschlechtern, teilte die Regierung mit, könnten später Massnahmen etwa zur Stimmabgabe und der Auszählung der Stimmen nötig werden. Der Bundesrat hatte eine für Mai geplante Volksabstimmung wegen der Pandemie abgesagt.

Konzernverantwortungsinitiative

Die im Oktober 2016 eingereichte Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» fordert, dass globale Konzerne mit Sitz in der Schweiz einem zwingenden Regelwerk unterstellt sind, wenn es um die Durchsetzung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren weltweiten Tätigkeiten geht. Hinter der Initiative steht eine Koalition aus über hundert Hilfswerken, Menschenrechts- und Umweltorganisationen, kirchlichen, genossenschaftlichen und gewerkschaftlichen Vereinigungen sowie Aktionärsverbänden.

Konzernverantwortungsinitiative
Personen einer breiten Koalition aus rund 80 Organisationen reichen die Konzernverantwortungsinitiative ein, am Montag 10. Oktober 2016, in Bern. - Keystone

Herzstück der Initiative ist die Sorgfaltsprüfungspflicht, die neu eingeführt werden soll. Kommt ein Schweizer Konzern dieser Pflicht nicht nach, soll er auch für allfällige Schäden haften, die seine Tochterfirmen im Ausland verursacht haben. Parlament und Bundesrat empfehlen das Volksbegehren zur Ablehnung.

Das Parlament verabschiedete aber einen indirekten Gegenvorschlag, der bei einem Nein zur Initiative automatisch in Kraft tritt. Das Gesetz verzichtet auf neue Haftungsregelungen, beinhaltet aber eine Berichterstattungspflicht sowie eine Sorgfaltsprüfungspflicht in Sachen Kinderarbeit und Konfliktmineralien.

Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern

Bei der zweiten Vorlage geht es um die 2018 eingereichte Volksinitiative «Für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten». Sie will die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern weltweit verbieten.

Konkret dürften die Nationalbank (SNB) oder Stiftungen und Einrichtungen der staatlichen und beruflichen Vorsorge Unternehmen nicht mehr finanzieren dürfen, wenn diese mehr als fünf Prozent ihres Umsatzes mit der Herstellung von Kriegsmaterial erwirtschaften. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative aus der Feder der Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (Gsoa) und der Jungen Grünen ohne Gegenvorschlag ab.

Die Initiativen gelten als angenommen, wenn die Mehrheit von Volk und Ständen Ja stimmt.

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