Schweiz und Indien wollen bei Mobilität stärker kooperieren
Schweiz und Indien stärken die Kooperation in Mobilität und Verkehrsinfrastruktur, Schweizer Firmen erhalten erleichterten Zugang zu Grossprojekten.

Die Schweiz und Indien wollen im Bereich Mobilität und Verkehrsinfrastruktur stärker zusammenarbeiten. Am Mittwoch haben Vertreterinnen und Vertreter Indiens und der Schweiz ein entsprechendes Abkommen vorläufig unterzeichnet.
Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, soll das «Memorandum of Understanding» die Zusammenarbeit der beiden Länder im Bereich der nachhaltigen Infrastruktur fördern und stärken.
Besondere Schwerpunkte liegen bei Elektromobilität, Seilbahnsystemen, Tunnelbau, Kreislaufwirtschaft sowie weiteren Bereichen des Verkehrs.
Zugang zu Grossprojekten für Schweizer Unternehmen
Auch soll das Abkommen Schweizer Unternehmen den Zugang zu Grossprojekten im indischen Transportsektor erleichtern. Bei der sogenannten Paraphierung des Papiers war laut Communiqué eine Delegation von mehr als zwanzig Schweizer Mobilitätsunternehmen anwesend. Präsent war auf indischer Seite Verkehrsminister Nitin Gadkari.
Schweizer Branchenverbände wie Swissrail, Swissmem und die Schweizerische Vereinigung beratender Ingenieurunternehmungen «suisse.ing» haben laut Landesregierung Interesse an einer engeren Kooperation bekundet.
Mit Paraphierung ist in der Diplomatensprache das Setzen der Initialen gemeint, womit die juristische Prüfung der Texte als abgeschlossen gilt. Noch muss damit das Abkommen formell unterzeichnet werden.
Neue Chancen durch Efta-Freihandelsabkommen
Indien ist laut dem Bundesrat ein strategisch wichtiger Partner der Schweiz. Das bilaterale Handelsvolumen belief sich 2023 auf 17,7 Milliarden Franken.
Mit dem 2024 unterzeichneten und am 1. Oktober 2025 in Kraft getretenen Freihandelsabkommen zwischen Indien und den Efta-Ländern eröffnen sich laut Bundesrat für die Schweiz neue Chancen – besonders im Bereich Infrastruktur und Mobilität. Die Schweiz gehört zur Efta.
Das Memorandum of Understanding ist rechtlich nicht bindend und verpflichtet beide Seiten nicht zu finanziellen Beiträgen. Der Bundesrat genehmigte das Abkommen bereits am 8. Oktober.