Sammeln von Unterschriften gegen Geld bleibt zulässig

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    Bern,

    Der Ständerat will kein Verbot bezahlter Unterschriftensammlungen für Initiativen und Referenden. Auch Offenlegungspflichten für Komitees, die kommerzielle Sammelunternehmen beauftragen, lehnt er ab.

    Die Motionäre sorgten sich nach eigener Aussage um die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie. (Symbolbild)
    Die Motionäre sorgten sich nach eigener Aussage um die Glaubwürdigkeit der direkten Demokratie. (Symbolbild) - KEYSTONE/ANTHONY ANEX

    Ohne Gegenantrag sprach sich die kleine Kammer am Montag gegen ein Verbot aus. Eine entsprechende Motion des Neuenburger SP-Ständerats Baptiste Hurni ist damit vom Tisch.

    Nein sagte der Ständerat am Montag auch zu einer zwingenden Offenlegung der Gelder, die Komitees für Unterschriften ausgeben. Der Ständerat verwarf einen Vorstoss des Genfer SP-Ständerats Carlo Sommaruga oppositionslos. Auch seine Motion ist damit vom Tisch.

    Beide Motionäre schlossen sich im Rat der ablehnenden Haltung der vorberatenden Kommission an und erzwangen keine Abstimmung.

    Hintergrund beider Vorstösse sind Enthüllungen vom September 2024. Damals lösten Medienberichte über möglicherweise illegale Praktiken bezahlter Unterschriftensammler, namentlich in der Romandie, eine kontroverse Debatte aus. In der Zwischenzeit hat die Bundeskanzlei in diesem Zusammenhang mehrere Strafanzeigen eingereicht und eine Reihe von Massnahmen ergriffen.

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