Das Thema war ein Streitpunkt in der Märzsession des Nationalrats: Soll Privatdetektiven erlaubt werden, mit Hightech Sozialhilfebezügern nachzuspionieren? Der Rat sagte Ja. Jetzt lancieren Privatpersonen das Referendum – und könnten damit Erfolg haben.
Nicht nur Fotografieren, auch der Einsatz von Drohnen und GPS-Trackern wäre zukünftig für Versicherungsdetektive erlaubt.
Nicht nur Fotografieren, auch der Einsatz von Drohnen und GPS-Trackern wäre zukünftig für Versicherungsdetektive erlaubt. - Wikipedia / Alexander Hauk
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Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen das Gesetz für Versicherungsdetektive wird das Referendum ergriffen.
  • Parteien und Verbände wollten das Thema nicht aufgreifen, deshalb wurden Privatpersonen aktiv.
  • Mit Online-Methoden konnten in kurzer Zeit Tausende von Unterstützern gewonnen werden.

Neu dürfen Versicherungen gegen mutmassliche Betrüger wieder mit Überwachungen vorgehen – die fehlende Rechtsgrundlage dazu hatte vorübergehend zu einer Sistierung der Aktivitäten geführt (Nau berichtete). Die Sozialversicherungsdetektive dürfen auch technische Mittel wie GPS-Tracker und Drohnen einsetzen und frei einsehbare Orte wie Gärten oder Balkone observieren.

Referendum ohne Partei oder Verband im Rücken

Obwohl die Linke sich dagegen wehrte, dass «die Bevölkerung unter Generalverdacht» gestellt werde, wollte sich niemand mit einem Referendum die Finger verbrennen. Die Erfolgsaussichten schienen klein. Eine kleine Gruppe von Privatpersonen lässt sich davon aber nicht abschrecken und ist auf gutem Weg, die nötigen 50'000 Unterschriften zusammenzubringen.

Mit Online-Methoden mehr Mobilisierung

Unter anderem mit Autorin Sibylle Berg und Kampagnen-Profi Daniel Graf werden bei der Plattform wecollect.ch zunächst 5'000 Unterstützer gesucht. Mit Erfolg: Alleine in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sind über tausend Sozialdetektiv-Gegner dazu gekommen.

Diese sollen dann die 50'000 Unterschriften zusammentragen. Als Argument dient den Aktivisten vor allem eins: Der drohende Angriff auf die Privatsphäre. Die Detektive der Versicherungen sollen bei der Beobachtung von mutmasslichen IV-Betrügern nicht mit Methoden arbeiten dürfen, die die Polizei nicht einmal bei Verdacht auf Terrorismus einsetzen darf.

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