Der Ständerat kommt dem Nationalrat bei der Lockerung des Gewinnverbots im regionalen Personenverkehr entgegen.
Bundesraetin Simonetta Sommaruga spricht zur moeglichen Rettung von Unternehmen der Elektrizitaetswirtschaft durch den Staat, an der Herbstsession der Eidgenoessischen Raete, am Dienstag, 13. September 2022 im Nationalrat in Bern. (KEYSTONE/Alessandro della Valle) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Lockerung des Gewinnverbots sind die Räte weiter uneins.
  • Der Ständerat hiess den Kompromissvorschlag seiner KVF-S gut.
  • Nun muss die grosse Kammer erneut darüber beraten.

Der Ständerat hiess am Donnerstag einen Kompromissvorschlag seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) gut. Nun ist wieder die grosse Kammer am Zug.

Mit 34 zu 8 Stimmen ohne Enthaltungen sprach sich der Ständerat dafür aus, dass die Hälfte des Gewinnes aus den von Bund und Kantonen gemeinsam bestellten Angeboten einer Spezialreserve zugewiesen werden muss. Diese darf nur zur Deckung von Verlusten in diesem Bereich verwendet werden.

Nationalrat will höheren Anteil

Der Nationalrat will diesen Anteil wie bis anhin bei zwei Dritteln festsetzen. Der Ständerat hatte ursprünglich eine weitergehende Lockerung beschlossen: Demnach wäre nur ein Drittel allfällig doch erzielter Überschüsse in die Spezialreserve gegangen und ein zweites Drittel vom Besteller an die Abgeltung des Folgejahrs angerechnet worden. Das dritte Drittel sollte dem Unternehmen zur freien Verfügung stehen.

Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga trat ohne Erfolg für den Beschuss des Nationalrats ein. Es sei den Menschen schwierig zu vermitteln, dass der Staat bei Verlusten einspringen müsse, über Gewinne aber frei verfügt werden könne. Dies habe sich in der Corona-Pandemie gezeigt. Sommaruga betonte auch, der Entscheid im Nationalrat sei einstimmig gefallen.

Stände kommen auch bei ungedeckten Kosten entgegen

Einen Kompromissvorschlag beschloss der Ständerat auch bei der Ermittlung der ungedeckten Kosten. Ursprünglich sollten nach seinem Willen Transportunternehmen, die höchstens zu einem Drittel im Besitz öffentlich-rechtlicher Körperschaften sind, für von Dritten bezogene Leistungen Marktpreise einsetzen dürfen. Der Nationalrat lehnte dies allerdings in der Sommersession ab.

Ständeräte
Ständeräte während der Frühjahrssession. - keystone

Neu schlägt die kleine Kammer eine Ausnahmeregelung bei Leistungen ausserhalb der konzessionierten Personenbeförderung vor, um Unternehmen in gewissen Fällen eine Verrechnung von Marktpreisen zu ermöglichen.

Rat folgt seiner Kommission

Die Regelung behalte den Grundgedanken des Ständerats bei, nehme aber Bedenken aus dem Nationalrat auf, da nun nicht mehr auf die Eigentümerstruktur abgestellt werde, sagte Hans Wicki (FDP/NW) namens der Kommission.

Hans Wicki
Hans Wicki sprach im Namen der Kommission. - Keystone

Sommaruga warnte im Rat vergeblich, der Vorschlag laufe dem Ziel der Vorlage zuwider, den Interpretationsspielraum bei der Gewinnorientierung klein zu halten. Mit 39 zu 2 Stimmen ohne Enthaltungen folgte der Rat der Kommission.

Die Gesetzesrevision soll künftig Subventionsaffären wie jene bei Postauto oder der BLS verhindern. Zu diesem Zweck werden Massnahmen zur Klärung der Verwendung von Subventionen gesetzlich verankert. Kernelemente sind mehrjährige Zielvereinbarungen der Besteller mit den Transportunternehmen.

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

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